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Religions-Vergleich Welcher zwischen ... Friederich Wilhelmen, Marggraffen zu Brandenburg, ... Und Dem ... Herren Philipp Wilhelmen, Pfaltz-Graffen bey Rhein ... Uber Das Religions- und Kirchen-Wesen In denen Hertzogthumben Gülich, Cleve und Berg, auch Graffschafften Marck und Ravensberg respectivè am 26. Aprilis 1672. zu Cöllen an der Spree, und am 30. Julii 1673. zu Düsseldorff auffgerichtet worden
Entstehung
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06 ( 46 ) So-ben Descendenten die jenige / so im Februario, Aprili, JunioAugusto, Octobri und Decembri fallen oder resignirtwerden zu vergeben zustehen. Auff den jenigen Stiffterenaber, da die vorige Lands-Fürstl. Herrschafft sechs Monathhergebracht, da sollen Ihre Churfürstl. Durchl. und DeroDescendenten drey Monath / und des Herrn Pfaltz-GraffensFürstl. Durchl. und derselben Descendenten auch drey Mo-nath dergestalt reservirt seyn: Daß Ihre Churfürstl. Durchl.zu Brandenburg an denselben Orthen im Januario, MajoProvisuund Septembri, Ihre Fürstl. Durchl. zu Neuburg aber inſoll mitMartio, Julio & Novembri die Collatio ohne Beschwer undVorzeigutdes CollaVerminderung gemelter Beneficien und Renthen / wie obention-Pa-tents desandere Pla- gedacht zu exerciren/ der also von Ihrer Churfürstl. Durchl.citum einoder Fürstl. Durchl. Provisus auch schuldig seyn mit Vorzei-hohlengung seines Collation-Patents des anderen Placitum zu er-halten. Wie dan ohne Vorzeigung solcher Collation unddarauff erfolgten Placiti die Prælati und Capitula die ProviVacantisos zur Possession nicht admittiren noch gestatten sollen.Præbenda-§. 27. Damit es auch darin desto richtiger hergehen, undrum Benesiciotum sedie Herrschafft Nachricht haben möge / so soll / so offt ein Prælajeder ZeitIhrtur, Præbende oder Beneficium zu Ihrer Churfürstl.Durchl. oder Fürstl. Durchl. Collation vaciret / solche Va-Fürstlichecantz/ und durch welches Absterben/ auch in welchem MonathDurchlberichtetoder Turno dieselbe sich begeben / schrifftlich Ihrer Churfürstl.Durchl. oder Fürstl. Durchl. oder Dero heimgelassenen Re-gierung unverzüglich unterthänigst berichtet werden.in denenPuncten,§. 28. In den übrigen Puncten, welche in diesem Recessin diesemRecels mitnicht exprimiret seynd, und der einen oder anderen Religionaußgedrücktzugethanen zum Besten gedeyen können, wollen höchstge-ſollenUnterthanaller dreyen dachte Ihre Churfürstl. Durchl. den Röm. Catholischen Un-Religionterthanen in Dero Herzogthumen Cleve, Graffschafftenauff eineWeiß tra-Marck und Ravensberg solcher Gestalt / als ihre der Augspur-ctirt werdegischen Confession Reformirter und Lutherischer ReligionWiezugethane Unterthanen tractiren.

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