Exercitiader EvangelischenLutherischen Rel.gion
08 (28) 50Virginis & S. Antonii zu Huͤckeswagen / so bald dieselbe durchAbsterben des jetzigen Besitzers, welcher den Röm. Catholi-schen Gottes-Dienst verrichtet, und ein Geistlicher auß demCloster Wipperförde ist / oder sonsten vacant wird denen RömCatholischen aber dagegen fünff hundert Reichs-Thaler vondenen Reformirten außgezahlt werden.4. Die Pastorat Renthen zu Ober-Cassel.5. Zu Düssel sollen die Römisch-Catholische die Pastorat-Renthen gantz an sich behalten/ und dargegen der Reformir-ter Gemeine daselbst jährlichs 80. Rthlr. in certis Reditibusauß gemelter Pastorat-Renthen daselbst per se zu heben / an-weisen / oder aber den Reformirten daselbst gemelte PastoratRenthen gantz einräumen/ und sich darauß 80. Rthlr. incertis anweisen lassen.6. Zu Neviges soll der Reformirten Gemeinde also baldnach Ratification dieses Recessus das jenige restituirt wer-den, was sie von allen und jeden Gütern und Renthen beyVeränderung der Religion des Hrn. von Hardenberg in Be-sitz gehabt / und bißhero ihnen zum Theil von der Frau vonHardenberg entzogen. Wan nach geschehener solcher Restitu-tion die Frau von Hardenberg, so dan einige Befügnüß da-rauff zu haben vermeynet, soll ihr frey stehen dasselbe rechtli-cher Gebühr nach außfündig zu machen/ und wan die Sachevor Ihrer Fürstl. Durchl. Regierung zu Düsseldorff instruirtist/ und beyde Parten zur Gnuge gehöret seyn/ dieselbe zur Er-örterung an unpartheylichen auß beyden Röm. Catholischenund Reformirten Religion außgestellet werden / es wäre dandaß gemelte Frau mit vorgemelter Gemeine vor Einlan-gung der Ratification dieses Recessus sich darüber vergliche /dabey es dan billig sein Bewenden hätte.§. 4. Soviel nun die Augspurgische Confessions-Ver-wandte Lutherischer Religion in dem angeregten Hertzogthum Berge betrifft / sollen dieselbe an nachfolgenden Orthen