-08 (12) So-3. Torck zu Heringen im Ambt Hamm; Und zwar derge-stalt, daß wan schon hernegst diese Adeliche Häuser anEvangelische kommen oder transferirt werden / oder derBesitzer seine Religion änderen solte / daß dannoch aufsolche Fälle die Römisch-Catholische Gemeine, so alsdandaselbst sich befinden wird, an oder bey denenselben oderdoch negstgelenen Orth ihren GOttes-Dienst mit Be-such- und Anhörung der Predigten, Messen und Administration der Sacramenten nach wie vor ungehindertüben / und darin continuiren könneDer Ca-§. 4. Auch soll den Römisch-Catholischen in der StadttholischenExercisSchwert das Exercitium in einer daselbst vorhandenen undum in derverfallenen Capellen B. Mariae Virginis dergestalt verstattetStadtSchwerwerden, gleich sie dasselbe im Jahr 1651. und folgends in derGast-Hauß-Capellen vor Einäscherung derselben geübet ha-ben / wie sie dan zu dem Ende gemelte Capelle Mariæ Virginis auff ihre Kösten wieder repariren mögen.Auff den§. 5. Imgleichen sollen die Römisch-Catholische ihrerBlancken Gottes-Dienst auff dem Rath-Hause zu Blanckenstein con-steintinuiren / und die Lutherische Unterthanen daselbst ein hun-dert Rthlr. zur Reparation bey Außwechselung dieses Re-cessus geben, der Magistrat aber daselbst hiemit befehligetseyn / die Röm. Catholische in Zeit wehrendem Gottes-DienstClosterSt. Canicht zu turbiren / noch von andern turbiren zu lassen.tharinain Unna§. 6. So sollen auch in dem Closter S. Catharinae in UnnoClosterso viel Catholische Jungfern zugelassen werden / als den erstenCamenLüdtgenJanuarii des 1624. Jahrs darin erweißlich gewesen.dortmühund Ma-§. 7. In denen Clösteren zu Camen, Lüdtgendortungrienheidtund Marienheyde bleibet es, wie es bißhero gewesen, undnoch ist.Closter§. 8. In dem Closter Norder-Hospital vor dem HammHospi-tal der soll es alles gehalten werden, wie es Anno 1624. gewesen.Hamm
ten /drüGeRö
ren /sonderiiregengenStituirtersterLegeb