05 ( 9 ) 5020. Und auß der Vicarey S. Thomæ jährlich achtzehen Cle-vische Thaler behalten / das Vicarey-Hauß aber bleibetdenen Evangelischen / welche dasselbe jetzo haben21. So sollen sie auch wieder haben und bekommen die Redi-tus Capellae in Moyland / mit dem Rückstand.Den E-§. 2. Uber dieses sollen denen Römisch-Catholischen auch tholischenfolgende Vicarien und Beneficia, doch nicht ehender / als wan solle naAbsterbensich dieselbige erlediget / und durch Abgang der jetzigen Predi= des jetzi-gen Besi-ger und Besitzer / welche benennet / und wovon die Specifica- hern re-tion übergeben werden solle / vacant, restituiret werden. Als: stituirtwerden.1. Vicaria B. M. V. in Qualburg.2. Die Vicarey B. M. V. in Weetze.3. Die Vicarey S. Barbaræ in Bißlich.4. Die Vicarey B. M. V. in Reeß / doch daß wegen der an-gewendten Unkösten zuforderst fünff und zwantzigReichs-Thaler wieder erstattet werden.5. Der zu Nieder-Moͤrmter pro luminaribus Eccleſiæ ge-widmeter Zehende.6. Die Vicarey B. M. V. in Udem / doch werden den Evan-gelischen Reformirter Gemeinden darauß jährlich fünffund zwantzig Reichs-Thaler, welche dieselbe darauß vordem Jahr 1651. genossen, außtrücklich vorbehalten, daßdieselbe solche 25. Rthlr. jährlichs richtig haben, und be-kommen mögen.7. Was die Gast-Hauß-Capelle in der Stadt Calcar anbe-langt, soll dein desfalls auffgerichtetem Vergleich nach-gelebt werden.3. In dem Waysen-Hause zu Reeß sollen auch Römisch-Catholische auffgenommen werden.§. 3. In dem Adelichen Jungfräulichen weltlichen StifftStifftzu Bed.zu Bedbur soll hinführo zum wenigsten das dritte Theil/ und vor unsOberen /in dem Stifft Oberendorff auch zum wenigsten das vierte vorff-Theil mit Römisch-Catholischen Jungferen besetzet / und woA 2dassel-
Druckschrift
Religions-Vergleich Welcher zwischen ... Friederich Wilhelmen, Marggraffen zu Brandenburg, ... Und Dem ... Herren Philipp Wilhelmen, Pfaltz-Graffen bey Rhein ... Uber Das Religions- und Kirchen-Wesen In denen Hertzogthumben Gülich, Cleve und Berg, auch Graffschafften Marck und Ravensberg respectivè am 26. Aprilis 1672. zu Cöllen an der Spree, und am 30. Julii 1673. zu Düsseldorff auffgerichtet worden
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