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[1] (1860)
Entstehung
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H. C. VON DER GABELENTZ,

5. Auch iu Mallik. e-rima, Errom. suku-rim, suku-ring, Tana cri-rum,Balad., Yengen nim ist das polynesische Zahlwort rima, nima nicht zuverkennen, dagegen weichen die übrigen Sprachen sowohl unter sich,als vom Polynesischen ab: Annat. ikman, Mare sedongo, Lifu tibi, Duauru,Fichten-I. ta-hue, Uea thabimb.

§ 519. Das Zahlsystem geht augenscheinlich Hand in Hand mit denFormen des Numerus, wie sie beim Pronomen pers. sich finden und diemerkwürdigste Eigenthümlichkeit dieser Sprachen bilden. So wie sieaber he im Pronomen: eins, zwei, drei, viel zählen, so scheint esauch, dass ihre Zahlenreihe sich ursprünglich auf die Dreizahl beschränkthat. Daher gehn schon bei der Drei, als der höchsten eigentlichen Zahl,die sie zu unterscheiden wussten, die Benennungen so auseinander, wiewir eben gesehn haben. Erst später mag das Bedürfniss oder der Ver-kehr mit Polynesiern auf die Ausdehnung des Zahlensystems bis zu fünfhingeführt haben; daher finden wir für vier fast allgemein das polyne-sische Wort angenommen, während bei fünf, als der nunmehr höchstenZahl, die Benennungen wieder auseinander gehn , die Einen auch hierdas polynesische Wort beibehalten, die Anderen ein eigenthiimliches,vielleicht ein Ganzes, eine Allheit oder dergl. ausdrückendes Wort dafürangenommen haben. So bedeutet doch lima selbst im Malaiisch-Polyne-sischen eigentlich die Hand, so sagt man doch im Mare für 20: einMensch, d. h. die Finger und Zehen eines Menschen zusammen gerech-net, und auch im Mallikolo fanden wir (§ 293.), dass das Zahlwort 10als eine Einheit bezeichnet wird, wogegen das Errom. dafür zweimalfünf sagt. Etwas Analoges scheint bei den Ausdrücken für drei und fünfin den melanesischen Sprachen stattgefunden zu haben.

§ 520. Dass die Zahlwörter als Verba construirt werden, ist eineEigenthümlichkeit, die ich zwar nur im Fidschi und Annatom wahrge-nommen habe, die aber wahrscheinlich nicht auf diese beiden Sprachenbeschränkt ist und jedenfalls da, wo sie sich findet, einen Vergleichungs-punkt darbietet, der nicht übersehen werden darf.

§521. Beim Pronomen Personale sind zwei Umstände vor-züglich ins Auge zu fassen: der vierfache Numerus und die verschiede-nen Formen für die Mehrzahl der ersten Person, je nachdem der Ange-redete mit eingeschlossen werden soll (inclusivus) oder nicht (exclusivus).

1) Dass zwischen Dualis und Pluralis noch ein Trialis besteht, wis-sen wir mit Zuverlässigkeit nur beim Fidschi, Annatom, Erromango,