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halt, über die durch ein König!. PreußischesMinisterial-Rescript verfügte Ausdehnungder in dem König!. Gesetze vom 26. MaiiZiz für die Preußischen Staaten ange-ordneten Verbrauchssteuer, auf die in dieAnhaltisch en Staaten transitirenden Maa-ren. Deutschland, iZiy.
Mit einem regen Gefühle von dem aus diesemEreignisse für die Einwohner der Anhaltischcn Lander er-wachsenden sehr drückenden Verhältnisse, und mit einersehr ernsten Erwägung der hieraus entstehenden Be-steurung, zeigt der Verfasser, nicht leidenschaftslos, 1) daßein Ministerial-Rescript in die wesentlichen Elemente einesStaatsgesctzes eingegriffen habe, 2) daß es ungerecht sey,Bewohner auswärtiger Staaten beim Transitiren derMaaren, nicht allein mit einer Durchgangs-, sondern so-gar mit der Verbrauchssteuer zu belegen, und z) daß eineBelästigung des Transits-Verkehrs durch unerhörte Ab-gaben rechtswidrig und der deutschen Bundesakte ent-gegen sey. —
Was den ersten Punkt betrifft, so gehört es zu denwesentlichen, schon bemerklich gemachten Mängeln derPreußischen Staatsverfassung, daß die Befugniß der Ge-setzgebung nicht bedingt ist an gewisse, nicht streng genugzu normirende Formalitäten; hierdurch würde mit einemMale zur Wiederherstellung des alten Ruhmes der Preußi-schen Gesetzgebung ein bedeutender Schritt gethan, dadann den legislatorischen Akten aller Verwaltungsbehördenein Ende gemacht wäre. Hinsichtlich des zweiten
Punktes