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ins Unbestimmte verlierenden Klagen geführt werden;dies ist denn auch fleißig und gewissenhaft gcschehn. EineErschwerung des Transitoverkehrs kann keine Unzufrieden-heit erzeugen, denn eine Abgabe von 12 Gr. für denCentncr Kaufmanns-Waare jeder Art, ist mäßig, undohnedies lässt das Gesetz noch manche Vergünstigung,nach dem Gegenstände und der Lokalität, zu. Mehr insich selbst gerechtfertigt sind die Klagen über manche Be-stimmungen des Verbrauchssteuer-Tarifs und über die dar-aus hervorgehende Auflösung oder Störung der gegen-seitigen Handels- und sonstigen nachbarlichen Gewerbs-verhältnisse. Der Berichterstatter versuchte solche Be-schwerden zu beseitigen, indem er darauf hindeutcte, daßder Ausspruch des Gesetzgebers den Provinzial-Behördenausdrücklich Vorbehalten habe, zur Beförderung desKommerzes, hinsichtlich des wechselseitigen Gränzverkehrs,einzelne Erleichterungen in Antrag zu bringen. Aberhier ergab es sich, daß diesen Verheißungen nur einegeringe Wirksamkeit beigelegt wird, denn thcils misst manden Provinzial-Steuerbehörden nicht die umsichtig freieDenkart und Willcnsmcinung des Gesetzgebers bei, theilsentgegnet man, daß die zu erlangende einzelne Ausnahme,die nach großem Zeitverlust und vorgegangener Störungetwa bewirkt wird, immer zu spät komme, thcils daßviele lokale Ausnahmen von einem allgemeinen Landes-gesetze eines Staates, wegen der Schwierigkeit der genaue»Kenntniß derselben, schon an und für sich dem Handelgar großes Leiden zufüge. — Hiernächst fand sich, daßdie widerwärtige Stimmung des Auslandes mehr bervor-