Ziele führen, wenn man die Steuersätze erhöht und dieKontrolle verschärft mit einer neuen Vergrößerung derVcrwaltungskosten, oder wird man sich auf diesem Wegeimmer weiter vom Ziele entfernen? —
Es ist nicht verschwiegen, welcher milde Sinn derhöchsten Behörden sich offenbart, indem den neu angesetz-ten Steuerbeamtcn durch bedeutende Gehälter eine bessereSelbstständigkeit verliehen ist. Hieraus aber entsteht nureine neue Last für den Staat, wenn häufig unbrauchbareSubjekte angestcllt, und in Hinsicht der ambulantenGranzbewachung ein Officiantcn-Personale ernannt ist,das nach der Lokalität für die Verwaltung nichts Tüchtigesleisten kann. Es ist ferner zwar den Neuangcstelltcn ge-sagt, daß ihre gegenwärtigen Posten nur provisorisch sind,daß solche nur auf drei Monate ihnen verliehen wurden,und daß sie durch die gegenwärtige Ernennung nicht zuferner» gleichen Gehältern berechtigt werden; aber schadensolche Klauseln nicht der ganzen Verwaltung? — Wirdder Officiant, der gegenwärtig in einen höheren Postenvorgeschoben, vielfache Erhöhung seines Gehaltes erlangte,nicht immer auf diese Vergünstigung zurückkommcn? Wirdman, ohne selbst unbillig zu seyn, den zu weiterer Wirk-samkeit Beförderten wieder je in die subalternste Lage, inder er stand, in welcher er bleiben, zu welcher er zurück-kehren müsste, zurückschieben können? — Um diesenGegenstand zu würdigen, muß man nur die Stellen-besetzungen ins Einzelne verfolgen; die neuernanntenSteuer-Officiantcn haben häufig das Doppelte, Drei-und Vierfache ihres früheren Dienst-Einkommens; ganz