Bei der gegenwärtigen Zoll- und Verbrauchssteuer,Gesetzgebung wird aus den Prinzipien des Gesetzes undaus den denselben nicht konform seyenden Tarifen, ausden Mängeln der Verfassung und der Verwaltung, alsnächste Folge sich ergeben:
eine nicht den Erwartungen und dem Be-dürfniß entsprechende Einnahme, und den,noch ein pekuniärer Verwaltungs-Aufwand,dessen Folgen noch gar nicht zu berechnensind.
Die durch eine genaue Granzbewachung zu kon-trollirendcn Provinzen haben eine Erleichterung der Ver-brauchssteuer von ausländischen Gegenständen erhalten,die erst dann der Staatskasse nützlich werden kann, wenndie nun mehr eingehenden und zur Versteurung kommen-den Maaren - Quantitäten, oder wenn andere Steuer-Branchen für diesen Ausfall entschädigen. Die links demElbufer liegenden, durch keine genaue Gränzbewachungzu kontrollirenden, Provinzen werden, bei erhöhten Steuer-sätzen und bei erhöhten Verwaltungskosten, bei weitemdas nicht an ausländischer Verbrauchssteuer einbringen,was sie bei niedrigen Steuersätzen der Staatskasse zu-führten.
Je mehr Freude es jedem Preußischen Staatsbürgermachen müsste, wenn ein solcher unglücklicher Erfolg nicht,einträte, um so mehr Gründe vereinigen sich für den an-gedeuteten Ausfall der Einnahme. Welches sind aber dieMittel, denselben zu ersetzen? — Diesen Einnahmetitelaufzugeben, ist nicht möglich und rathsam. Kann cs zum