Dfsicianten-Willkühr abhängig gemacht, aber auf derandern Seite die mit dem Packhvfsrechte begünstigte Stadtnicht, gegen die übrigen, zu sehr in Vorthcil gestellt undmonopolisirt wird. Die Nationalthatigkeit und der darauserwachsende Nationalreichthum gedeiht da am besten, wogleiche Rechte eine möglichst gleiche Verkeilung des Er-werbs möglich machen. So erfreulich es ist, auf dieGewcrbsthätigkcit einer großen Handelsstadt und einerMesse zu blicken, und dort das rüstige Treiben der Mengezu beobachten, so erinnert ein solcher Anblick doch nichtselten an jene bekannte Erfahrung des Bergbaues, nachder der Bergmann trauert, wenn er in seiner Grube einebedeutende Masse gediegenes Metalls findet; erweist, daßer dann weit umher kein ertragreiches Erz zu hoffen hat.Die Verwaltungsbehörden gefallen sich bei den Steuer-erhebungen oft zu sehr in der Monopolisirung einzelnerPlätze, die ihre Lage schon so begünstigt, daß sie auchohne Verleihung besonderer Vorrechte, wenn sie nur nichtunmittelbar vom Staate bedrückt werden, zu hohem Florgedeihen. —
Der zweiten Abtheilung sechster Abschnitt giebt dieVorschriften zur Abfertigung aus- und eingehender Posten.Ueber diesen Gegenstand der Verwaltung sind anderweitigEinrichtungen dahin getroffen, daß vom durchgehendenPostgute der ordinären Posten der Ein- und Ausgangs-zoll, ohne unmittelbare Einwirkung der Steuerbehörden,von den Gränz-Postämtern erhoben wird; ein Gleichessoll stattsinden in Betreff des eingehenden Postgutes, desPassagiergutes, der mit Extrapost Reisenden, und der