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Andeutungen zur Kritik der neuesten Königlich preußischen Zoll- und Verbrauchssteuer-Gesetzgebung : nebst d. preuß. Zoll- u. Verbrauchssteuer-Tarife
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sachsen und Westphalen ging, in ernste Betrachtung, undward schnell dahin vermittelt, daß besagtes Haupt-Zoll-amt (vielleicht sind noch mehrere aus diesen Ausweg ge-fallen) sich privatim einen General-Transito-Bürgenannahm, der denn seitdem in jeder Abfertigung vom Tran-sitogut mit seiner Bürgschaft sigurirt. Anfangs muffteder, zur Bürgschaft verpflichtete, Waarenführer hiervonzwei Groschen ü Centner entrichten (also ein Sechstheilder Königlichen Gefalle); bald aber sah man ein, daßauch aus einer geringen Privat-Bürgschaftssteuer monat-lich eine hübsche Summe erwachst, und man begnügt sichseitdem mit der Hälfte. Hat jenes Haupt-Zollamt nunetwa im Durchschnitt monatlich drei tausend LhalcrTransits-Einnahme, so ist der Tribut, den hiervon derHaupt-Zollamts-Bürge hat, zweihundert und fünfzig Tha-ler. Daß dieses nichts ist, als was man im gemeinen Lebeneine Prellerei nennt, geht schon daraus hervor, daß, wenneiner der mit unbekannten Transito-Maaren beladenenWagen, für die sich der Bürge täglich zu Dutzendenverbürgt, im Einlande sich verlöre, wenn dann hieraufder Prozeß eingeleitet und, wie das Gesetz ergicbt, nachden höchsten Eingangs- und Verbrauchssteuersatzen diekurrenten Gefalle und der Strafbetrag gezahlt werdensollte, gewiß der General-Bürge, mit seinen stillen Assossie's,als insolvent erkannt werden dürften. Doch für jetzt gehtdas Geschäftchen recht gut. Daß hierüber, so groß auchder Mißbrauch, sobald nichts in das Beschwerde-Registerkommen wird, ist entschieden; — mehr, als dieses zu er-warten steht, muß man sich darüber wundern, daß in