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1) an ausländischen Getränken:
Weine in Flaschen........ 94,517 Quart.
Weine in Fässern ........ 3,742,057 - ^
Liqueurs, Rum, Arrak u. s. f. . 450,635 -
Bier................ 515,320 -
2) an Zucker:
für inländische Zuckersiedereien . . 8,422,853 Pfund,zum unmittelbaren Verbrauch . . 1,835,219 -
3) an Syrup, ............ 9,527,321 -
4) Kaffee, .. 3,211,162 -
Die Verbrauchssteuer von diesen Gegenständen, nachden bis zum Zahresschluß 1818 geltenden Altpreußisch cnAccisesätzen, betrug, nach der officicllcn Berechnung, diedas 10. Stück der Staats-Zeitung aufstellt:
1) für Wein, Bier und
Branntwein .... 755,209 Rthlr. 19 Gr. — Pf.
2) für Zucker u. Syrup 782,007 - 9 - 10 -
z) für Kaffee.405,569 - 21 - n -
in Summa 1,942,787 Rthlr. 2 Gr. 9 Pf.
Die ucueingeführtc Verbrauchssteuer von jenen aus-ländischen Gegenständen in der angegebenen Quantitätbeträgt in Summa . . 1,276,074 Rthlr. 22 Gr. 10 Pf.es werden....... 666,712 Rthlr. 3 Gr. 11 Pf.
oder 2/z Millionen Thaler weniger von denselbenMaaren erhoben. Das neue Gesetz vom 26. Mai1318 erleichtert mithin die alten Provinzenwesentlich, und legt den neuen eine Steuerauf, die viel milder ist, als diejenige, welche