Druckschrift 
Andeutungen zur Kritik der neuesten Königlich preußischen Zoll- und Verbrauchssteuer-Gesetzgebung : nebst d. preuß. Zoll- u. Verbrauchssteuer-Tarife
Entstehung
Seite
77
Einzelbild herunterladen
 

77

1) an ausländischen Getränken:

Weine in Flaschen........ 94,517 Quart.

Weine in Fässern ........ 3,742,057 - ^

Liqueurs, Rum, Arrak u. s. f. . 450,635 -

Bier................ 515,320 -

2) an Zucker:

für inländische Zuckersiedereien . . 8,422,853 Pfund,zum unmittelbaren Verbrauch . . 1,835,219 -

3) an Syrup, ............ 9,527,321 -

4) Kaffee, .. 3,211,162 -

Die Verbrauchssteuer von diesen Gegenständen, nachden bis zum Zahresschluß 1818 geltenden Altpreußisch cnAccisesätzen, betrug, nach der officicllcn Berechnung, diedas 10. Stück der Staats-Zeitung aufstellt:

1) für Wein, Bier und

Branntwein .... 755,209 Rthlr. 19 Gr. Pf.

2) für Zucker u. Syrup 782,007 - 9 - 10 -

z) für Kaffee.405,569 - 21 - n -

in Summa 1,942,787 Rthlr. 2 Gr. 9 Pf.

Die ucueingeführtc Verbrauchssteuer von jenen aus-ländischen Gegenständen in der angegebenen Quantitätbeträgt in Summa . . 1,276,074 Rthlr. 22 Gr. 10 Pf.es werden....... 666,712 Rthlr. 3 Gr. 11 Pf.

oder 2/z Millionen Thaler weniger von denselbenMaaren erhoben. Das neue Gesetz vom 26. Mai1318 erleichtert mithin die alten Provinzenwesentlich, und legt den neuen eine Steuerauf, die viel milder ist, als diejenige, welche