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Andeutungen zur Kritik der neuesten Königlich preußischen Zoll- und Verbrauchssteuer-Gesetzgebung : nebst d. preuß. Zoll- u. Verbrauchssteuer-Tarife
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sich bemühten, den Tarif bequemer zu machen, zur Handhat. Eine solche, nach der Buchstabenfolge geordnete,Analyse des Tarifes nimmt sehr eng gedruckt über zehnFoliobogen ein, und lasst nach diesem Umfange schonkeine vorwaltende Vereinfachung der Steuer-Erhebungvermuthen. Daß hieraus bei der Geschäftsführung selbstfür das steuerpflichtige Publikum, wie für die Ofsicianten,leicht Verwirrungen entstehn müssen, daß, je ausgedehnterein Tarif ist, derselbe um so mehr zu ewigen Anfragenan die oberen Behörden Veranlassung giebt, und zahlloseErläuterungen, die oft von neuen Steuersätzen imErfolge nicht verschieden sind, veranlasst, ja nothwcndigmacht, kann dem der Sache Kundigen nie zweifelhaftbleiben. Unwillkührlich wird man erinnert an die Alt-preußische Accise- und Zoll-Verfassung, mit ihren jährlichkorpulenter gewordenen Tarifs; besonders wenn man er-fährt, daß, dies selbst fühlend, sich das Finanzministeriumschon unterm 4. Juli igi8 veranlasst fand, ein alphabe-tisches Verzeichniß steuerbarer Gegenstände herauszugeben:damit die Zoll- und Verbrauchssteuer-Tarife überallrichtig und gleichförmig angcwendet werden." Hierinwird der zu zahlende Steuer- und Zollbetrag selbst nichtausgeworfen, sondern nur auf die Position verwiesen, nachder jeder Gegenstand zu behandeln ist; und auch dieseskompendiöse Hülfsmittel nimmt über zehn und einenhalben, mit sorgfältiger Benutzung des Raumes, bedruckterFoliobogen ein.

Bei der näheren Bekanntschaft mit dem neuen Tarifund seinen 67 Kapiteln, findet sich, daß der Gesetzgeber