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Andeutungen zur Kritik der neuesten Königlich preußischen Zoll- und Verbrauchssteuer-Gesetzgebung : nebst d. preuß. Zoll- u. Verbrauchssteuer-Tarife
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unparthmsch prüfen, wodurch die Altpreußische Accise-vcrfassung so schwankend und verwickelt, für das Publikumso widerwärtig, für die Officiantcn bei der Erhebungso beschwerlich wurde, so finden wir einen entschiedenmitwirkenden Grund dieser Nachthcile in der Leichtigkeit,mit welcher jeder zum Accisc- und Zoll-Mechanismusgehörige Officiant neue gesetzliche Bestimmungen veran-lassen konnte« Vom Mitglieds des ehemaligen General-direktor« an, bis zum Steuer- und Zollrath in seinemKreise, wurde die Gesetzgebung so geübt, daß zuletzt we-der das Publikum, noch die Officiantcn wussten, wasgesteuert, welche Formalitäten erfüllt werden sollten. Auchin andern Verwaltungszweigcn fand die Gesctzgebungslustein üppiges Gedeih»; man schnitt in derselben ausvollem Leder öfter Flicken, alsRiemen. Wenndie eminente Konsequenz Friedrichs seiner Verwaltung undseiner Gesetzgebung einen weitstrahlenden Ruhm erwarb,so glaubte man sich späterhin oft einen Theil desselben,durch Veranlassung neuer Gesetze, zueignen zu können,und verlor mit den neuen Gesetzen die Basis der höherenWirksamkeit die Konsequenz. Der bemerkte Verfallder Gesetzgebung kann nur dadurch beseitigt werden, daßdieselbe allen Verwaltungsbehörden entrissen und alleinder Autorität des Königsthrons Vorbehalten wird; diesesthut um so mehr Noth, da ein Gesetz, als solches, imPreußischen Staate bisher durchaus keiner äußern Formunterworfen war. So ist es denn gekommen, daß selbstMinisterial-Rescripte, ohne alle Rücksicht, oft in die we-sentlichen Prinzipien der Gesetzgebung eingreifen; die