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Andeutungen zur Kritik der neuesten Königlich preußischen Zoll- und Verbrauchssteuer-Gesetzgebung : nebst d. preuß. Zoll- u. Verbrauchssteuer-Tarife
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Hatte dieser Landestheil die Gestalt eines Quadrats, sowürde bei gleicher Oberfläche die Gränzlinie nur eineLange von 114 Meilen haben; also auch hier verlängertdie Unregelmäßigkeit der Gestalt die Linie um dasDoppelte.

Ohne die Einheit der Prinzipien der neuen Gesetzegebung aufzugeben, thcilt, wie im vorigen Abschnitteberichtet wurde, dieselbe, nach der Ansicht der geographi-schen Trennung, die Monarchie in zwei Hälften; wiesolche Maaßregcl an und für sich ein,e verständige Er-wägung der verschiedenen Industrie-Verhältnisse, in wel-chen jeder Theil steht, durch sich selbst rechtfertigt, indem esals eine sehr glücklich gewählte vermittelnde Anordnungerscheint, mittelst welcher die partielle Eigenthümlichkeitgewürdigt ist, ohne der Einheit nachthcilig zu werden. Jedochscheint hier mehr die Ahndung der Nothwcndigkeit einersolchen Theilung, als eine genaue Erwägung der Naturder Gränzen, rücksichtlich eines Steuersystems, vorgcwal-tet zu haben. In Hinsicht dieses sind die Granzen anund für sich sehr verschieden. Ohne hier von leicht zukontrollirenden Eränzen, wie die deZ Meeres zu reden,machen Gränzcn großer Staaten, die keine für die Nachbar-schaft bedeutende sabrikalische Produktion haben, sondernnur rohe Produkte cxportiren, die beim Eingänge nirgendder Gegenstand bedeutender Steuer-Erhebung scyn können;Länder, welche nach ihrer Lage nicht geeignet sind, derSpeditionspunkt für den Handel mit Kolonial-Maarenzu werden, und die schon für letztere ein beträchtlichesAbgabensystem aufgestellt haben; Länder, deren Population