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sam, um so dem Vorwürfe zu entgehn, als würde daseigentliche Prinzip deZ neuen Gesetzes übersehen und nurdie Einzelnhciten der Tarifsätze zum Augenmerk genommen;in welchen Fehler unbezweifelt die Wortführer einigerlautgewordener, gegen die neue Gesetzgebung gerichteter,Rügen verfallen sind. —
Eine besondere Beachtung der Granzen des Preußi-schen Staates ist das Nächste, wozu die Verlegung derSteuer-Kontrolle führt.
Der gcsammte Flächeninhalt der Preußischen Monar-chie, welcher 5023 geographische Quadratmeilen beträgt,zerfallt in seiner Ausdehnung von Osten nach Westen inzwei große Landesthcile, (einzelne, kleine abgerissene Par-cellen, und das Fürstenthum Neuburg werden hier nichtberücksichtigt), von denen der östlich gelegene die zusam-menhängende Hauptmasse bildet, einen Flächeninhalt von4201 geographische Quadratmcilcn einnimmt, und ohneRücksicht auf die vielen Unterbrechungen des westlichenGranzzuges und der ganz oder doch größtentheils einge-schlossencn fremden Länder, nach guten Special-Kartengemessen, folgende Gränzlänge hat *):
an der Ostsee ...... 104 geographische Meilen,
gegen das Russische Reich 179 - -
gegen Krakau...... z - -
gegen Oestreich. 84 - -
*) Bei diesen und den folgenden Angaben ist zum Grunde ge-legt, die geistvoll, aus den für das Jahr 1817 amtlich cin-gezogenen Nachrichten, zusammengestellte Ueb erficht derBodcnfläche und Bevölkerung des PreußischenStaates, von Hoffman n.