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vorzüglich zur Grundsteuer, steht? Welchen Ertrag diefämmtlichen Zweige der Staats-Einnahme ergeben, undin welchem Verhältnisse dieser zum Staatsbedürfniffesteht? —
Daß übrigens bei diesen Untersuchungen, sollen sieeinen wahrhaften Nutzen gewahren, nicht allein von denAltprcußischen Provinzen die Rede seyn darf; daß dieneuerlich mit der Monarchie neu verbundenen oder wiedervereinigten Lander eine gleiche Berücksichtigung erfordern,ist so wesentlich in der Sache selbst gegründet, daß hier-bei eine Theilung in Vorschlag zu bringen, ein wahrerVerrath am Vaterlande wäre. —