halten konnte, und endlich dadurch erhalten, daß init derWiedervereinigung jener Lander dem einfachen Systemevieles Fremdartige der altprcußischen Accisc- und Zollvcr-fassung aufgedrungen wurde. —
Wenn die neueste Preußische Gesetzgebung sich mitder Zoll- und Verbrauchssteuer-Erhebung beschäf-tigt, jene wcstphälische Gesetzgebung hingegen, die Zoll-verfassung als solche ganz unberücksichtigt lässt, und nurdie gestimmte Konsumtionssteucr inländischer und auslän-discher Gegenstände zum Augenmerk nimmt, so geschiehtder letzter» hier nur Erwähnung, insofern beide Gesetz-gebungen das vollständige System der Besteurung aus-ländischer, zum einländischcn Gebrauche bestimmter, Maarenaussprechen. Dieses zu bemerken, ist besonders deshalbrathsam, um dem Vorwurfe zu entgegnen, als ob einemheterogenen Gesetze des übelberüchtigten ehemaligen west-fälischen Reiches hier ein unschicklicher Lobspruch erlheiltscy. Verlangen wir Alle doch Gerechtigkeit für unser.Thun und Treiben, für unser Wollen und Wirken, wiedürften wir sie den Abgetretenen versagen? —