Verwaltungs-Grundsätze und nach der überall bezeugtenAchtung für bürgerliche und Gcwerbsfreihcit, immer inder neuern Gesetzgebung um so mehr seinen Werth behal-ten, da es mit jenen Vorzügen auch den verband, sehr-bedeutenden Geldertrag den Staatskassen zuzuführen.Diese leidenschaftslose Anerkennung bewahrt sich auch be-sonders in Hinsicht der Bestimmungen, nach welchen dieStrafe über den Gesctzcsübertretcr verhängt wurde. Thcilswar hier der Abweg der Administrations-Justiz, der durchnichts gerechtfertigt werden kann, sehr glücklich vermieden;nur die eigentlichen Rechts- und Gerichts-Behörden un-tersuchten die Denunciationen, und sprachen über dieselbendas Urthcl aus; tbcils war, was für die bürgerlicheFreiheit und Sicherheit so wichtig ist, der dcnuncircndeSteuer-Ofsiciant, in Betreff der Beweisführung, nichtmit besonderen Prärogativen begünstigt; er musste inSachen der Steuer-Administration zuletzt eben so durchZeugen seine Anklage zu bekräftigen wissen, wie in jederandern prozessualischen Angelegenheit, wenn die Werur-theilung des Angeklagten erfolgen sollte. — 'Wie später-hin die Er-Westphalische Konsumtionssteuer-Verfassungin den mit dem Preußischen Staate wieder verbundenenProvinzen erschien, hatte sie einen ganz entarteten Cha-rakter, durch den Mangel eines in gleichem Sinne aus-gearbeitetcn Zollgesetzes, durch den Rücktritt des HerrnGrafen von Bülow, durch einen nach ihm an die Spitzedieses Verwaltungszweigcs gestellten General - Direktor,dem diese Sache völlig fremd war, der den ersten Versuchweder weiter sortbilden, noch den erlangten Punkt fest-
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Andeutungen zur Kritik der neuesten Königlich preußischen Zoll- und Verbrauchssteuer-Gesetzgebung : nebst d. preuß. Zoll- u. Verbrauchssteuer-Tarife
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