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Andeutungen zur Kritik der neuesten Königlich preußischen Zoll- und Verbrauchssteuer-Gesetzgebung : nebst d. preuß. Zoll- u. Verbrauchssteuer-Tarife
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Land hatten, wohl noch mit einem Schutzgelde zu. DieStädte besteuerten dagegen das Gewerbe, und dazu be-durfte es damals noch keiner künstlichen Kontrolle. Dieenge Bauart der alten Städte machte gemeinschaftlicheAnlagen zum Gcwcrbsbetriebe, öffentliche Waagen- undPackhäuser, gemeinschaftliche Schlachthöfe, Brau- undMahlhäuscr nvthwcndig. Hierzu kam der Zunftgeist, welcherdas Gewerbe in strengen Formen, worin es leicht zuübersehen war, erhielt. Die Versuche, durch Reihebrauen,Reihebacken, Rciheschlachten, Rcihcfahren der Fuhrleuteund Schiffer und vielfache ähnliche Anstalten, den Gewinnaus Gewerben gleichförmig unter die Zunftmitglicder zuvertheilen, unterwarfen den Betrieb jedes Einzelnen derAussicht aller seiner Gewcrbsgenossen; so konnte manvon jedem Zentner Waare, der über die Waage ging,von jedem Gcbräude Bier, von jedem Stück Schlachtviehleicht und sicher eine mäßige Abgabe erheben; die Ein-fachheit der Lebensweise und der Lebensbedürfnisse hattenoch nicht die vielseitigen Forderungen nach auswärtigenFabrik- und Kolonial-Waaren erzeugt. Jene, nacheigener Wahl entstandenen Bcsteurungsformen, durch dieman schon längst die Gemeinde-Bedürfnisse aufgebrachthatte, wurden ganz natürlich auch angewandt, um die Zu-schüsse zu den Landes-Bedürfnissen zu erheben; und Leute,zu deren Ohren niemals die Worte:direkte und in-direkte Steuern" gekommen waren, führten solcherGestalt Grundsteuern und Schutzgelder auf dem Lande,Verbrauchs- und Handelsabgaben in den Städten ein.Die Leichtigkeit, womit volkreiche und wohlhabende Städte