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auf dem Preußischen Throne mit Gesinnung und Thatdas Opfer der kindlichsten Verehrung den Manen seinesgroßen Ahnherrn darbringt, in dem Augenblicke, wo ereine Gesetzgebung ausspricht, die jeden seiner Unterthanenberührt, über des Staates Wohl in vielfacher Hinsichtentscheidet und zu den schwierigsten, wie solgereichstenAufgaben der Staatsweisheit gehört! —
Während allgemein anerkannt die Ausbildung derneuern Gesetzgebung im Preußischen Staate die erste An-regung ethielt; wahrend die Administration jener Monarchieeinen Ruhm genoß, der in der selbstständigen KonsequenzFriedrichs II. seine Haltung gewann; während hierdurcheine ganz cigenthümliche Nationalität und politische Größein freier Wirksamkeit des Geistes begründet wurde, warenes besonders zwei Institute, die dem Preußischen Volkewiderwärtig, dem Ausländer Schrecken erregend erschienen.Vor allen legte das stehende Heer dem ganzen Ge-triebe deS socialen Lebens drückende Fesseln an, weil esim Staate existirte, ohne zum Verbände des bürgerlichenLebens zu gehören. So erschien denn auch die Ver-pflichtung zum Soldatendienst höchst beschwerlich, und dieFurcht vor demselben sprach dem neugebornen Knaben,als ein vaterländisches Wiegengeschenk, die rothe Binde,ein Zeichen der Militairpflichtigkeit, zu. Es darf aber,wie die neueste politische Krisis so klar bewiesen hat,keinen eigenen Stand geben, der den männlichen Sinnder Selbstvertheidigung allein bewahren will, und ebendadurch den Gegensatz für das ganze übrige Volk macht.Ein stehendes Heer ist nur dann seinem Zwecke entsprechend,