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fähigkeit zutage. Zu der Leichtigkeit und Sicherheit der Neu-mann'schen Formen ist der Meister noch nicht durchgedrungen.Es haftet seiner Kunstweise noch etwas Mühsames undTrockenes an. Aber man darf es nie vergessen, dass Joh. D.es war, der als erster im Frankenland die neuen Problemeder Baukunst in wahrhaft grosser Weise löste.
Der Eingangs erwähnte Originalvertrag beziehtsich vorerst nur auf die rechte Hälfte der Anlage excl. Trep-penhaus und legt alle auf den Bau bezüglichen Details 1 fest.Der mitunterzeichnete Kammerat Johann Georg Nitschkeaus Frankfurt hat als Verwaltungsbeamter in kurfürstlichemDienst mit der künstlerischen Ausgestaltung des Baues nichtszu thun. Ebensowenig ist an derselben der oben genannteJesuitenpater Nie. Loyson beteiligt, der gemäss einer In-struktion vom 18. Februar 1711 nur die geschäftliche Oberauf-sicht über den Baubetrieb zu führen hatte. Der Umstand, dasser die regelmässigen Bauberichte an den Kurfürsten zu ver-fassen hatte, in den Akten also sehr häufig genannt ist, hatwohl zu der irrigen Ansicht geführt, dass er sich selbst alsArchitekt bethätigt habe. Das ist aber in keiner Weise ver-bürgt. Auch lässt sich nach dem, was wir von Joh. D. wissen, 2nur annehmen, dass er sich auch bei den Entwürfen zum P.’erSchlossbau von fremder Seite wenig einreden liess. In wieweit er freilich dabei den Anregungen seines kunstverständigenBauherrn folgen musste, ist nicht mehr zu erkennen, da dieVerhandlungen wahrscheinlich mündlich geführt wurden; we-nigstens ergibt sich aus einem Schreiben des Kammerrats
1 Von Interesse ist folgende Bestimmung: sub 7) solle er (Baumeister!,die nachfolgende Steinhaueravbeitli dazu verfertigen, Und setzen also : Indem gantzen Untern Stockwerckh wohl Eingerichtete Spundtquader Einsauberes wohl proportionirtes haubtgesims mit dem Architrav auch fuessund Tachgesimbser sambt Capittel und Schafftgesimbs alles nach demAuftrag, da Vor ist dem Selben Veracoordirt worden wie folget:
Vor den Schuhe hauptgesimbs 12 Bazen fränkisch
» » » Architrav 6 » »
» » » Fuessgesimbs 2 > >
» » » Dachgesimbs 3 kr.
Vor Eine Lesenen oder Eckhsäul 15 Rth.
Vor den Schuhe Spundtquader 5 kr. fr.
2 Vergl. S. 40.