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Umstand, dass man die Richtungsliuie des Gebsattel’schen Bauesauch für den Neubau beibehielt und bei der Fortsetzung amOstflügel der Terrainbildung und ehemaligen Burgmauer folgte.Das Hauptgewicht ist auf die Stadtseite gelegt, die in ihrermächtigen Ausdehnung bei ursprünglicher Bemalung einergrossen monumentalen Wirkung nicht entbehrt haben mochte.Nicht das architektonische Detail, sondern die gewaltige unge-gliederte Masse sollte dem Bau, der an hervorragender Stelleder Stadt sich erhebt, das seiner Bestimmung entsprechendeäussere Ansehen verleihen und die Residenz als solche schonvon weitem kenntlich machen.
Mit der Erbauung der beiden hinteren Flügel war, abstraktbetrachtet, die Möglichkeit der Durchführung einer symmetrischenAnlage aufgehoben. Da aus der Geschichte des Residenzbaueserhellt, dass diese Flügel nicht etwa erst später zum Ersatzder vorerst unausführbaren vorderen Pendantflügel errichtetwurden, so kann auch in der zeitlichen Aufeinanderfolge dereinzelnen Projekte nur eine Widerlegung der seitherigen all-gemeinen Ansicht erblickt werden.
Aber noch bin ich den Vertretern der entgegengesetztenMeinung eine Erklärung der an der Ecke B. — C. hervor-ragenden Zahnsteine schuldig.
Man hat auch sie schon unabhängig von den grossen Pro-jekten zu erklären gesucht. Man habe, meint Dr. Meierhöfer,als man im Jahre 1695 beim Flügel C., an dessen vordererAbschlusswand die Steine angebracht sind, zu bauen begann,noch nicht gewusst, ob man den Bau im Osten oder Westenfortführen solle, und sich deshalb die Eventualität der Fort-führung im Westen durch diese Rüststeine freihalten wollen. 1Diese Ansicht ist, wie sich aus der Baugeschichte ergibt, nichtzu halten. 1695 stand der vordere alte Bau noch völlig intakt; 2an ihn wurde der Flügel C. angebaut und das Stück der heu-tigen Fa(jade zwischen Ecke und Portal wurde gleichzeitig mitder ganzen Vorderfront erst von 1697 an aufgeführt.
Bei allen bisherigen Deutungsversuchen scheint mir die
1 S. Leist, 1. e. S. 22/23.
2 Vergl. den Kontrakt vom 7. Juli 1695 unter Nr. 4.