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Eine Bamberger Baumeisterfamilie um die Wende des 17. Jahrhunderts : Ein Beitrag zur Geschichte der Dientzenhofer
Entstehung
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die es ermöglichen, verschiedene Unklarheiten der Leist’schenDarstellung zu beseitigen und die Auslegung einiger falsch auf-gefassten Aktennotizen zu berichtigen. Auch scheinen einigenicht unwichtige Stellen von Leist übersehen oder doch nichtgehörig gewürdigt zu sein.

Die beigegebenen Pläne — Erdgeschoss und drittes Stockwerk— zeigen uns im wesentlichen den heutigen Bestand : an denmächtigen, der Stadt zugekehrten Ostflügel schliesst sich unterrechtem Winkel der kürzere Nordflügel an ; daran stösst unterstumpfem Winkel der Karolinengasse folgend, ein hinterer Bau,an welchen ebenfalls unter schiefem Winkel der nach derAufseessgasse (frühere Hadersgasse) führende Teil angebautist; ein kurzer unbedeutender Trakt folgt unter rechtem Winkelzum letztgenannten wieder der Karolinengasse. Der Einfachheithalber sollen diese Flügel im folgenden mit A. B. C. D. und E.bezeichnet werden. Während in der allgemeinen Anordnungder Trakte bereits die heutige Anlage vorliegt, ergeben sich inden Grössenverhältnissen des Flügels A. ganz bedeutende Ab-weichungen: seine Längenausdehnung ist in der Ausführunggegenüber dem Projekt um mehr als ein Viertel verkürzt. Abergerade diese Abänderung und die verschiedene Lage desTreppenhauses geben einen Anhaltspunkt für die Datierungder Pläne und ermöglichen es, ihre Entstehung ungefährin den Anfang des Jahres 1697 zu setzen, in die Zeit, kurzbevor man den Flügel B. zu bauen begann. Auf die näherenDatierungsgründe und die Bedeutung der Pläne für Entschei-dung der Streitfrage werde ich in anderem Zusammenhängezurückkommen und wende mich nun zur Darstellung derGeschichte des Baues.

Lothar Franz von Schönborn war im Jahre 1693 alsNachfolger von Marquard Sebastian von Stauffenberg zumBischof von Bamberg erwählt worden. Das Domkapitel, beiwelchem die von seinem Vorgänger mit ziemlichem Aufwanddurchgeführte Erbauung des Schlosses Seehof Bedenken er-regt haben mochte, hatte zur Unterdrückung der allenthalbensich regenden Prachtliebe eine nicht bedeutungslose Klauselin die Wahlkapitulation aufgenommen; im § 66 derselbenmusste der Bischof sich verpflichten, «auch keine neue