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seinen Söhnen kommt hier nur der am 5. November 1702 inFulda geborene
Justus Heinrich Dientzenhofer * 1
in Betracht, der seinen Vater in Aemtern und Würden be-erbte. 2 Im Grunde verlohnt es kaum die Mühe, dem Lebenund Wirken dieses Baumeisters näher nachzuforschen; seineBauten : das Seehofer Wachthaus, das Zeughaus an der Hall-stadter Strasse, 3 4 das Schloss zu Vilseck und die Gewächs-häuser in Pommersfelden sind alle so unbedeutend, dass esüberflüssig erscheint, auf sie einzugehen. Er hatte auch durch-aus nicht die selbständige Stellung wie seine beiden Vor-gänger, sondern führte lediglich aus, was der damalige Leiterdes Bamberger Bauwesens, Balth. Neumann anordnete. Aberauch hierfür scheint sein Können und seine Energie nicht aus-gereicht zu haben; 1 die ständigen Klagen über ihn führten
6. Anna Margaretha Elisabeth, 1708, 5. Juni.
7. Barbara Sophia 1710, 6. Juli.
c) in Bamberg:
8. Johannes Franciscus 1712, 1. Oktober.
9. Joes Franciscus Antonius 1714, 14. Juni, f 1715, 22. Juni.
1 Justus Heinrich D. 1702, 5. Nov. f 1744, 14. Dez. verm. mitAnna Cath. Burger, f 1767, 21. Febr.
Kinder:
1. 1731, 2. März, Anna Regina Cath. f 1732, 3. Februar.
2. 1733, 8. Juni, Anna Maria Cath.
3. 1735, non baptizatus.
4. 1736, 20. August, Francisca Theresia.
ö. 1738, 28. März, Georgius Antonius.
2 Es ist hier im Hinblick auf den beigefügten Stammbaum zu er-wähnen, dass Hellers Nachricht von einem vierten Hof baumeister J o h.Heinrich D., der angeblich der Nachfolger des Justus Heinrich gewesensei, auf Irrtum beruht. Ein Joh. Heinrich ist zwar gelegentlich des Ein-trages der Taufe der Francisca Theresia (1736, 20. Aug.) genannt; aber ohneZweifel sind hier nur die Vornamen verwechselt. Senator, wie der Vaterdaselbst genannt wird, war 1736 noch Justus Heinrich; erst 1744 ist erverstorben, also 1 Jahr vor dem vermeintlichen Johann Heinrich, dessenTod nach Heller 1745 erfolgt sein soll. Desgleichen ist in dem Man. exp.v. 1737/38 ein Hofbaumeister Joh. Heinrich D. genannt; es ist auch hierersichtlich, dass nur Justus H. gemeint sein kann, dessen Ansteliungs-dekret als Hofbaumeister vom 24. Nov. 1726 datiert ist. Justus Heinrichund Joli. Heinrich sind identisch und die von Heller dem letzteren zuge-schriebenen Bauten deshalb auch als Werke von Justus Heinrich anzusehen.
3 1737/38 werden ihm hiefür 8339 fl. 2 U. 24 dl. ausbezahlt. EinGrundriss für das letztere in der Sammlung Dros.
4 Vergl. Keller, 1. c S. 102.