Das Rcmifahren.
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10. Von seiten der Rennveranstalter ist dafür zn sorgen, das;Fehler bei dem Zeitnehmen, der Rnndenzählung und derFeststellung des Resultates möglichst ausgeschlossen sind.Außerdem sind eine genügende Anzahl von Bahnrichternauf der Rennbahn zu verteilen, welche Ungehörigkeitender einzelnen Fahrer zur Kenntnis des Schiedsrichterszu bringen haben. Die Oberleitung der Rennen führtder Vorsitzende des Nennausschußes.
11. Der Schiedsrichter hat nach Anhörung der Beteiligtensowie der Bahnrichter Proteste über unkorrektes Fahrenzu entscheiden.
12. Die Rennfahrer haben die Verpflichtung, ihr Bestes znleisten, und dürfen andere Fahrer in keiner Weise wäh-rend des Rennens behindern.
13. lieber die Qualifikation der Rennfahrer entscheidet derSportausschuß des B. D. R. Oe.