Unterrichtssprache.
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M Standpuncte der Gleichberechtigung aus ihre volksthümliche Sprache erhaltenxadk, namentlich sofern es sich um den Religionsunterricht handelt.
Nach der neuern Volksschulgesehgebung Oesterreichs hängt die Beantwortung derHime, welche Sprache die Unterrichtssprache sein solle, von denjenigen ab, welche dieMe zu erhalten haben (Reichsschulgesetz vom 14. Mai 1 69. §. 6). Daher giebt8 dort Volksschulen mit allerhand Unterrichtssprachen, unbekümmert, ob die SprachenMt den Grad der Ausbildung erhalten haben, um ihrerseits bildend zu wirken, oderM (vgl. Hclfert, System der österreichischen Volksschule. S. 298 ff.). Gewöhnlichiritt im letzteren Falle bald ein Mangel an Wörtern zur Bezeichnung neuer Begriffe,i„ und man muß zur Fabrication von Wörtern schreiten, die aber das Volk selbstnickt versteht. Wenn inan nun aber auch eine Erweiterung und Vervollkommnung desLprachidioms principiell billigen muß, so ist doch dieser Weg kein naturgemäßer.Oerdics scheint das gewaltsame Emporbriugen dieser Volksdialekte sehr wenig zweck-entsprechend, da wohl ein Culturvolk eine gebildete Sprache sich bildet, aber eine künst-lich ausgebildete Sprache noch lange kein Culturvolk macht. Sodann sind solche Be-flutungen dort, wo diese versprengten kleinen Nationen innerhalb des Gebietes vonTeutfchland und Oesterreich sich befinden, geradezu nachtheilig. Ohne Industrie undEmerbfleiß, häufig ohne rationell betriebene Landwirthschaft, von Kunst und Wissen-schaft gar nicht zu reden, sind sie aus Unkenntnis der deutschen Sprache dann nichteinmal in der Lage, sich die Vortheile und Vorzüge ihrer deutschen Nachbarn anzu-eignen, und es erscheint so die Ertheilung dieser scheinbaren Gleichberechtigung für sieeher als ein Unrecht.
Viel entschiedener und mit bewußtem Zwecke verfährt die preußische Regierung iniireii nichtdeutschen Schulen. Nicht um einfach zu germanisiren, sondern „damit auchis, diesen Gliedern der Monarchie ein lebendiges Eingehen in die Culturentwicklungdes Gesammtvaterlandes und eine bewußte und energische Theilnahme an den Fort-sckritten desselben auf allen Gebieten des Verkehrs und der schaffenden Arbeit bezweckt«mde, mäßen schon die Schüler der Volksschule so weit in den Gebrauch der deutschenSprache eingeführt und darin befestigt werden, als erforderlich ist, um sie in ihrenläastigen Lebensvcrhältnisscn zur mündlichen und schriftlichen Verständigung mit ihrentonisch redenden Mitbürgern zu befähigen." Daher findet sich in der preußischenSchulgesetzgebung eine Reihe von Verordnungen, wie in solchen Schulen mit nicht-tniischen Schülern vorzugehen, namentlich wo und wie die deutsche Sprache neben derMuttersprache als Unterrichtssprache anzuwenden sei. So wird in rein wendischen,polnischen, Manischen und masurischen Schulen der Unterricht in Religion und Gesangallerdings durchgehends, der in Lesen und Schreiben aber nur anfänglich in der Mutter-sprache ertheilt, indem schon auf der mittleren Stufe an die Stelle der wendisch-deutschenoder polnisch-deutschen Fibel das Lesebuch tritt, an welches die übrigen Disciplincn:Naterlandskunde, Geschichte, Naturgeschichte angeknüpft werden. Im RechenunterrichteMrd sogar die polnische und wendische Sprache nur zuallererst behufs Vermittlung desÄrständnisses der wichtigsten betreffenden Bezeichnungen gebraucht, dann alsbald dieseTisciplin lediglich in deutscher Sprache betrieben (Centralblatt u. s. w. Jahrg. 1863.T. 43. Jahrg. 1865. S. 244 u. 678). So liegt allerdings dem ganzen Unterrichtedio Tendenz zu Grunde, möglichst bald und möglichst praktisch und mit Erfolg die»isideutschen Schüler zur Kenntnis und zur schriftlichen wie mündlichen Verwendungm deutschen Sprache zu bringen. Da das Deutschsprechen beim Unterricht als einliscaders wirksames Mittel angesehen werden muß, die deutsche Sprache den nicht-. deutschen Schülern anzueigncn, so ist in einem Regierungserlasse (Centralblatt re.' W. S. 437) noch ganz besonders auf die Benutzung dieses Mittels hingewiesen. —fluch in den dänischen Schulen Nordschleswigs wird allmählich die deutsche Unterrichts-spache eingesührt, ohne vorläufig mehr, als die Benutzung des deutschen Lesebuchs zul°rdern (Centralblatt re. 1871. S. 618).
. In den sogenannten utraguistischen Schulen, wo Schüler verschiedener Mutter-sprache vereinigt unterrichtet werden, sind in Preußen die Verhältnisse ohngefähr die-Bm, wie in den nichtdeutschen Schulen, nur daß die Kinder der verschiedenen Sprach-u>ome anfangs jedes in seiner Muttersprache Unterricht erhalten, bis in den oberenMim sich beide Abteilungen so weit nähern, daß alle Schüler der deutschen SpracheHandbuch. II. 69