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Untcrrichtsgegenstiinde.
Unterrichtssprache.
Die längste Ausdehnung der Schulzeit ist nur denen möglich, die für einen gelehrte!Stand bestimmt sind; auf die Zeit des schulpflichtigen Alters sind diejenigen bAschränkt, die in einen niederen gewerblichen (oder niedern praktischen) Stand'eintrcten sollen; zwischen beiden stehen die künftigen Angehörigen eines höher» ge-»werblichen Standes. (Vgl. Kern, zur Realschulfrage, im Programme der^luisenstädtischen Gewerbeschule zu Berlin vom Jahre 1869.) Auf das Gymnasium aeHhören dann die für einen gelehrten, in die Realschule die für einen höheren und in dielVolksschule die für einen niedern gewerblichen Stand bestimmten Schüler. Sehen wi^uns nun beispielshalber nach den niederen Gewerbtreibenden um, so sind dieselben-weder in der Lage, auf andere, als die in ihrem engsten Familien- oder GeschästskreiS-Stehenden geistig einzuwirken, noch auch nehmen sie materiell Theil an dem großesWeltverkehr. Ihre Arbeit ist materieller Art und bewegt sich vorherrschend in Mwohnten Geleisen. Es gilt nicht, neue Ideen zu schaffen; ja es ist nicht einmal ihmAufgabe, den neuen, von anderen geschaffenen Ideen Bahn zu brechen. Aber sie solleigden engen Kreis, ans den sie beschränkt sind, nicht nur voll und würdig ausfüllen: sig'sollen auch empfänglich sein für den hebenden Einfluß, der von außen her auf sie gciibgwird, und zu unterscheiden wissen, welchen Einflüssen sie nachgeben, welchen sie Mwidersetzcn müßen. Aus dieser Charakteristik folgt nun unmittelbar die Bestimmung:der der Volksschule znsallenden Unterrichtsgegenstände. Dieselbe wird sich in ihremLehrplane auf Religion, Muttersprache, vaterländische Geschichte und Geographie, gwftmetrischen und naturkundlichen Anschauungsunterricht neben dem damit zusammen-hängende!: Zeichnen, auf Rechnen und Gesang zu beschränken haben. Der Unterrichtin der Muttersprache wird dem Schüler nicht nur Fertigkeit im Lesen und Schreibestsondern auch die Befähigung zu geben suchen, mit richtigem Verständnisse Gedruckte?und Geschriebenes zu lesen und Gesprochenes zu vernehmen und in möglichst wrrccterund verständlicher Weise seine eigenen Gedanken mündlich und schriftlich auszuspreche^Der geschichtliche und geographische Unterricht wird das Vaterland nicht aus dem Zu-sammenhänge mit der übrigen Welt Herausreißen dürfen. Dies, wie gesagt, ein Versus :auf Herbart'scher Grundlage die allgemein nothwendigen Unterrichtsgegenstände im ZP'sammenhang mit dem Unterrichtszweck und der psychologischen Grundanschammg;ubestimmen. Andere versuchen es auf anderer Grundlage.
Unterrichtsministerium, s. S ch u lregimen t.
Unterrichtssprache. Es ist wohl natürlich, daß zunächst die Muttersprache beimUnterrichte als Vermittlerin zwischen Lehrer und Schüler angewendct wird. DemHwar es nicht immer so, und es können Verhältnisse cintreten, wo es angemessen oder,nothwcndig erscheint, eine andere als die Muttersprache zur Unterrichtssprache zu vcdwenden, oder selbst ein doppeltes Sprachidiom in Verwendung zu nehmen. AiiMittelalter pflegte man nicht bloß das Latein den Schülern mittels der lateinischchSprache beizubringen, sondern alle Schulgegenstände wurden lateinisch betrieben'Doch dies ist ein überwundner Standpunct. Wenden wir uns vielmehr (mit Bpschränkung auf die Volksschulen) zur Beantwortung der beiden Fragen, die so rielpraktisHes Interesse für die Gegenwart haben; nämlich ob 1) jede Muttersprache alsUnterrichtssprache sich eigne, und ob es überhaupt immer gerathen sei, die Muttersprachebei Ertheilung des Unterrichts zu verwenden; und 2) wie es dort zu halten sei, woKinder mit verschiedenen Muttersprachen zusammen eine Schule besuchen.
Es liegt aus der Hand, daß die Kinder jeder Nation den Unterricht in ihres ^Muttersprache empfangen, vorausgesetzt, daß diese selbst so weit vorgeschritten isi, umals Bildungsmittel in Verwendung kommen zu können. So beanspruchen denn auchsolche Nationen, deren Literatur kaum über die Erfindung des Alphabets hinaus sit, "und es giebt deren z. B. in Oesterreich noch mehrere, — daß die Jugend :n :hmNationalsprache, wie man sagt, unterrichtet werde. So lange cs nun um den -rrmal-unterricht sich handelt, hat es in solchem Falle weiter kein Bedenken: daher dem: auchin denjenigen Staaten, wo allerhand Völkersplitter sich erhalten habendem Sprach-idiom derselben fast überall Rechnung getragen wird. An: meisten trifft d:es auu ^Oesterreich noch Preußen (auch Sachsen). Daher hat sowohl die österreichische als >preußische (und sächsische) Regierung dafür Sorge getragen, daß den betr. National:»: »