Untcrrichtsgegenstände.
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Aeorie die Unterrichtsgegenstände selbst abzuleitcn. Was uns davon abhält, ist vorabM>er Bedenken gegen aprioristisch sein sollende Constructionen, die mit dem AnspruchMinien, die einzelnen Unterrichtsgegenstände als nothwendige aus gegebenen psycho-tischen Prämissen abzuleitcn. Weiter aber bestimmt uns die Betrachtung, daß wirM geltendes psychologisches System derzeit überhaupt nicht besitzen. Die sog. specu-litive Psychologie — wir verweisen auf den Art. Seelenlehre — hat sich um ihrenKredit gebracht, und von einer wahrhaft empirischen Psychologie sind kaum die erstenDrundlinien gezogen. Interessant ist bei dem allem der tatsächliche Einfluß, welchensich die Herbartsche Psychologie auf dem Felde der Pädagogik zu erringen gewußt hat.Ns es uns nun lediglich darum zu thun ist, au einem instructiven Beispiele den Zu-Minenhang darzulegcn, der zwischen der Entwicklung der Unterrichtsgcgcnstände aufder einen und der Bestimmung des Unterrichtszweckes und der psychologischen Grund-anschauung auf der andern Seite obwaltet, so wählen wir Herbart. H. Kern hatm der Päd. Encykl. IX. S. 583 ff. in ansprechender Weise eine Ableitung der Unter-nchtsgegcnstände aus dem von Herbart aufgestellten Zwecke deS Unterrichts versucht,iba deren Grundgedanken wir reseriren.*)
Die Ausgabe des Unterrichts besteht bekanntlich nach Hcrbart in einer solchenGestaltung des jugendlichen Gedankenkreises, daß sich in demselben vielseitigesInteresse erzeugt. Diese Vielseitigkeit des Interesse ist eine subjective und ob-jektive. Jene bezieht sich auf die verschiedenen Richtungen, welche das Interessedemselben Gedankenstosfe gegenüber nehmen kann, und die Hcrbartianer unterscheideni„ diesem Sinne die Interessen der Erkenntnis und der Theilnahme, indem sie dasempirische, speculative und ästhetische Interesse (Wissbegierde, Denken, Geschmack) aufdie Seite der Erkenntnis, das sympathetische und sociale Interesse (Mitgefühl undGemeinsinn) auf die der Theilnahme stellen, das religiöse Interesse aber als dasZchlußglied beider Seiten betrachten. Vielseitigkeit des Interesse im objectiven Sinneirzmgt der Unterricht nach Herbart, wenn er dafür sorgt, daß die beiden Quellen, ausAlchen der Gedankenkreis schöpft, die sich den Menschen und der Natur gegenüber-Aellende Erfahrung und der den Menschen zur Menschheit und zur Natur gesellendeUmgang, reichlich fließen oder reichlichen Ersatz bekommen, wenn er, kurz gesagt,Erfahrung und Umgang erweitert. Aus der Erfahrung erwachsen die Interessen derErkenntnis, aus dem Umgänge die der Theilnahme, aus jener Kenntnisse, aus dieserGesinnungen. Handelt es sich nun um eine Bestimmung der Untcrrichtsgegenstände,so wird selbstredend die Vielseitigkeit des Interesse im objectiven Sinne als Unterrichts-Mck zum Ausgangspunkte gemacht. Den Stoff, vermittelst dessen der Unterricht hierseine Aufgabe löst, bieten ihm die Wissenschaften dar, die historischen, die das Ge-biet des Menschlichen, und die Naturwissenschaften, die das der äußeren Natur»fassen.
Obenan steht in der Reihe der historischen Fächer die Geschichte, das Wort>m weitesten Sinn genommen. Denn den Kindern ist alles Geschichte, was ihnenerzählt wird. Der Unterricht in der Geschichte beginnt für sie mit Fabeln, Märchenmd Sagen. Auch auf den höhern Stufen beschränkt er sich nicht auf die politischeGeschichte, sondern umfaßt auch die Cultur-, Literatur-, biblische und Religionsgeschichte.Nach allen vorhin genannten Seiten wird durch ihn das Interesse angeregt. Diesalles jedoch nur dann, wenn er dem Schüler Bilder von Menschen und Zeiten giebt,tie so lebendig und anschaulich sind, daß er sich in jene Zeiten versetzt fühlt und mitMir Menschen umgeht. Am sichersten und gründlichsten wird es aber dem Unter-richte gelingen, dem Zöglinge die Menschen und Völker alter und neuer Zeit nahe zumckeii, wenn er sie zum Zöglinge in ihrer eigenen Sprache sprechen läßt, wenn erauch ihre Sprachen lehrt. Hieraus ruht die Berechtigung des Sprachunterrichts imGanze» des erziehenden Unterrichts. Diese Berechtigung ist nach dem Gesagten einemittelbare; er bildet eine nothwendige Ergänzung des Geschichtsunterrichts. Einmal>" den Unterricht ausgenommen, ist er aber auch an und für sich geeignet, dem Zwecke" erziehenden Unterrichts durch Erregung eines verschiedenartigen Interesse förderlich
Vergl. Zillers Grundlegung zur Lehre vom erziehenden Unterrichte und WillmannsMilche Vorträge (Leipzig 186S) S. 100 ff.