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2 (1879) Lob - Zuneigung
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Unterrichtsfreiheit.

Unterrichtsgegenstände.

4. Wcis muß und was darf gelehrt werden? Tie Antwort aus dmletzte Frage ist im wesentlichen schon unter dem ArtikelLehrfreiheit" gegeben, tzzgenügt hier die allgemeine Regel, daß der Unterricht sich ans alles erstrecken muöwas jedem Staatsangehörigen zur Behauptung seiner Stellung im Staate und inErfüllung seiner Pflichten gegen denselben wie zur Vorbereitung auf ein höheres Lebe»nöthig ist, und daß der von ihm verarbeitete und überlieferte Lehrstoff weder den sitt-lichen Zustand des Individuums noH den Staatszwcck gefährden darf.*)

Nntcrrichtsgegenstlürde. Die Wechselwirkung, in welche Lehrer und Schulebeim Unterrichte zu einander treten, wird durch ein Drittes vermittelt, durch dessenBetrachtung und Bearbeitung der Schüler nach der Absicht des Lehrers beschiisjstwerden soll. Dieser Satz aus ZillersGrundlegung zur Lehre vom erziehendeUnterrichte" (S. 1 f.) läßt uns dieUnterrichtsgegenstände" leicht als jenes Dritterkennen, welches der Lehrer in die Mitte zwischen sich und den Schüler stellt. DiWahl dieses Dritten wird einerseits durch den Zweck des Unterrichts, andererseits durchdie Natur und das gegenseitige Verhältnis des Lehrers und des Schülers bestimmt. -Die Pädagogik hat cs nur mit dem erziehenden Unterrichte zu thun, und umwerden daher von unserer Besprechung alle diejenigen Unterrichtsfächer auszuschliesieihaben, die sich aus den Zwecken eines nicht erziehenden Unterrichts ergeben oder, so-fern wir den Schulunterricht ins Auge fassen, alle diejenigen, welche den sog. Fachschulen angehören. Nur die Unterrichtsgegenstände der Erziehungsschulen oderallgemein bildenden Schulen zu finden, ist unsere Aufgabe. Was fernerden zweiten Factor, der bei der Bestimmung der Lehrfächer in Betracht kommt, diNatur des Lehrers und der Schüler, anlangt, so wird die Theorie von dem bestimmenden Einflüsse, den in der Praxis die Natur des Lehrers ausübt, absehen miisien.Dieser Einfluß kann nämlich nur als ein beschränkender gedacht werden, insofern »ichjeder Lehrer befähigt ist, in jedem Unterrichtsgcgenstande zu unterrichten; die Theoriaber setzt einen Lehrer voraus, der vollkommen geeignet ist, das zu thun, was dechUnterrichtszweck und die Natur des Schülers bedingen. Wenn sich mehrere in daGeschäft des Unterrichts theileu, so müßen sich dieselben so ergänzen, daß jener be-schränkende Einfluß wegfällt. In der Natur des Schülers ist das allgemein Mensch-liche zu unterscheiden von dem, was der Individualität eigen ist. Die Berücksichtiguiides Individuellen ist Sache der speci eilen Pädagogik. Die Grundsätze, nach demdie allgemeine Pädagogik die Unterrichtsgcgenstände auswählt, sind, soweit sie sinicht aus dem Zwecke des erziehenden Unterrichts ergeben, von der psychologischeAnschauung, welche dem bestimmten pädagogischen Systeme zu Grunde liegs, abhä '

Der Zweck des Unterrichts ist von verschiedenen Pädagogen sehr verschieden be-,stimmt worden, und die Psychologie, auf welche je und je die Pädagogik gegrimdchworden ist, hat unter dem Wechsel der philosophischen Systeme gar mannigfache Ge-'staltungeu angenommen, und trotzdem hat seit geraumer Zeit die Liste der Unterrichtsgegenstände nach den darauf vorkommenden Namen kaum erhebliche Abänderungenerfahren. Religion, Sprachen, Geschichte, Geographie, Naturkunde, Mathematik uMRechnen, Schreiben, Zeichnen, Singen und Turnen, das sind die Fächer, die, scitdeiiHvon einer theoretischen Behandlung der Unterrichtslehre die Rede ist, in jeder Didaktik-vorkommen. Die Unterschiede werden daher offenbar nicht in den Namen der Unter-richtsfächer zu erkennen sein, sondern erst dann hcrvortreten, wenn wir den Sinn, mdem jeder Name gebraucht wird, die pädagogische Bedeutung, welche jedem Fache beigelegt wird, und das Verhältnis, in welches die einzelnen Fächer zu einander geMwerden, beachten.

Es kann nun nicht unsere Absicht sein, historisch zu verfolgen, in welcher Weyedie bedeutendsten Theoretiker bei der Entwicklung der Unterrichtsgegenstände verfuhren.-Wir brauchen nur auf Gustav BaursGeschichtliche Entwicklung des Begriffs vonErziehung" (Grundzüge der Erziehungslehre §. 7) hinzuweisen, mich klar zu maWchdaß wir wenigstens eine kurze Geschichte der allgemeinen Didaktik schreiben mußten,^wenn wir jene Ausgabe lösen wollten. Ebenso wenig unternehmen wir es, unter Z»-;grundclegung,eines bestimmten Unterrichtszwecks und einer bestimmten psychologiW>i

*> Vergl. die Artikel Schule, Staat, Kirche, Schulregiment u. a.