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2 (1879) Lob - Zuneigung
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Unterricht.

Untcrrichtsfreiheit.

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Mn: was irgend die didaktische Trefflichkeit eines Lehrers ausmacht, die vollständige,mie Beherrschung des Stoffes, die Klarheit der Darstellung und Entwicklung, deriste ruhige, den Schüler stets neu in Anspruch nehmende Fortschritt, die Reinheit dertim'och populären Sprache, das immer treffende, niemals stockende Wort, die Gewandt-st und Geistesgegenwart, um auf des Schülers unerwartet zu Tage kommende Vor-eiligen sofort einzugehen und daran auzuknüpfen, ebenso die Sicherheit, das Unrich-ti-e oder Schiefe in seiner Antwort und die Wurzel seines Jrrthums zu erkennen, undj,, von da aus auf das Richtige zu leiten, überhaupt das Geschick, Zufälliges zu be-Meu, und doch die Zügel fest in der Hand zu behalten das alles giebt dem Un-terricht auch den Glanz des Schönen. Und nicht minder alle die sittlichen Eigenschaftentes guten Lehrers, die aus allem Ernst hervorleuchtende Liebe, die jeden Schüler aufdm Herzen trägt, die sich der Wahrheit, auch des Mittheilens der Wahrheit, wie der«oin Schüler erkannten Wahrheit und darum jeder guten Arbeit, jeder guten Antwort freut,die reine, heitere und constante Stimmung des Gemüths, die Treue, die sich auch amKleinen bewährt und nimmer müde wird: das alles hebt das Lehrgeschäft weit überHandwerk und Taglöhnerarbeit, es »rächt dasselbe zur Kunst. Daß nun hiezu einesftticlle Begabung als innerer Beruf nothwendig ist, wird nicht zu leugnen sein. Daß«ii mit festem Willen alles, auch ein guter Lehrer werden könne, ist doch wohl nurmch der sittlichen Seite dieser Kunst zu behaupten, wiewohl diese allerdings von viel-leicht überwiegender Bedeutung ist und durch sie selbst Mängel der anderweitigen Be-gabung können gedeckt werden. Wer mit sittlicher Entschlossenheit auch bei schwächeremsthrtalent ein guter Lehrer werden will, dem werden wir diese Möglichkeit gerne zur^Ermunterung Vorhalten; aber daß es eine entschiedene, natürliche Anlage, ein Lehrtalenti I ziebt, das nur eben nicht wähnen darf, der sittlichen Arbeit, der Mühe des Studiums'! md der Uebung überhoben zu sein, das beweist denn doch die Erfahrung; die Bio-i graphik der gesammten Schulwelt ist an Belegen nicht arm. Und damit ist auch dass kick Moment schon erledigt; die rechte Höhe der Lehrtüchtigkeit erreicht auch der Be-gabteste nicht ohne anhaltenden Fleiß, nicht ohne strenge und beständige Selbstkritik! und nicht ohne reiche Erfahrung, die freilich nicht mit den Jahren von selbst kommt,sendem nur, wenn man sich dieselbe sammelt. Zum Schluß fügen wir nur noch einige«m dm Sätzen bei, in denen der verewigte Nägelsbach (Gymnasialpädagogik S. 18 )die Requisite der Lehrkunst schildert.Der Lehrer muß in hohem Grade Receptivitätbesitzen; productiv braucht er nicht in gleichem Grade zu sein, denn seine Aufgabe istnicht, die Welt mit neuen Ideen zu bewegen . . . Neben der Leichtigkeit der Auffassung' miß er aber auch die rechte Tiefe haben, die freilich nicht in Uebergründlichkeit aus-! arten und überall Schwierigkeiten sehen darf . . . Glänzende Gaben sind dem Lehreri nicht eben vonnöthen; die Versuchung zur Selbstüberschätzung und zur Unterschätzungder Schüler liegt zu nah und führt zur Ungeduld und Unzufriedenheit. Bei glänzen-den Gaben ist das entsprechende Gegengewicht von sittlichen Eigenschaften in hohemGrade nöthig; je begabter ein Lehrer ist, desto demüthiger muß er sein, wenn er nichtschaden soll."

ilntcrrichtssreihert. Die Erörterung dieses Gegenstandes hat auszugehen von, der Feststellung des Staatszwecks, welcher freilich auch die Staatspflicht einschließt,s Der Staat ist nicht nur eine äußere Veranstaltung zu bestimmten Einzelzwecken, zurErreichung gewißer beschränkter Ziele; sein Zweck ist vielmehr, die sittliche Anlageeines Volkes zur Ausbildung zu bringen. Ist dem so, so hat er allen geistigen Re-gungen des Volksthums, sofern sie sich als berechtigt erweisen, seine Pflege zuzuwendenI Md sie mit Bezug auf das Ganze zu regeln. Allerdings giebt es Zwecke und Gebietei dls geistigen Lebens, welche über den Staat, ja über das irdische Leben Hinausweisen,wie das Gebiet der Wissenschaft und der Religion, und diese dürfen, ja können un-säglich in eine unmittelbare Abhängigkeit vom Staate versetzt werden. Allein sofernstlche höhere Functionen des Geistes sich in äußeren Organisationen darstellen undtchrirklichen wollen, dürfen diese Organe jedenfalls nie dem Staatszwcck zuwider"Een. Vielmehr wird hier die gegenseitige Achtung und mit derselben folgerecht auchE gegenseitige Hülseleistung eintreten müßcn. Steht dies alles fest, so fällt demStaate zunächst und unmittelbar die Sorge für die geistige und sittliche Erziehung desEes, insbesondere des unmündigen Thcils desselben zu. Natürlich geht seine Pflicht