Taufe, Taufgnade.
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also kurz gesagt: wir dürfen die Taufe anscheu als Bürgschaft für das Gc-'mm unsrer Erzichcrarbeit.
Obiges Verhältnis zwischen Taufe und Erziehung wird gern auch in dem Satz«-gedrückt: alle christliche Erziehung habe den Zweck, die Kinder in der Taufgnade»bewahren. Diese Thesis läßt freilich auch wieder verschiedene Deutungen zu. Geht'n, von der Vorstellung aus, daß durch jene geheimnisvolle Einwirkung Gottes, dreim Taufact vollzieht, der Mensch ein für allemal neugeboren wird, so hätte streng-«mmcu die menschliche Erziehung ebensowenig mehr etwas positives dazu zu thun,O dem zu reifen Jahren gekommenen Menschen auch noch selber etwas zu erringenibriz bliebe. Eine Hinneigung zu dieser religiösen Lebensanschaunng wäre leicht ausm lutherischen Taxation der Taufe abzulcitcn; ein wissenschaftlicher Ausdruck hiefürliegt z. B. in der Harleß'schen Ethik vor, die als sittliche Lebensaufgabe nur aner-Wi, daß das in der Wiedergeburt erlangte Heil bewahrt werde; auf die pädagogi-He Seite der Sache von diesem Gesichtspunct aus hat v. Z ezschwitz (Katechetik279) hingewicsen. Aber der gleiche Ausdruck gestattet auch einen andern, mehrMischen Gebrauch. So hat Rothe in seiner Ethik (Bd. III. S. 683 f.) ebenfallszisagt: das Absehen christlicher Eltern muß dahin gehen, die Kinder so viel nur mög-s iu der Taufgnade oder in der christlichen Unschuld zu erhalten und durch stetigtgesehte Arbeit an ihrer Erweckung sie ihrer Bekehrung durch den wirklichen Glaubenw den Erlöser entgegenzuführen. Bei Rothe haben wir hiezu erstens die genauereWuterung, daß (Bd. II. L>. 451) unter dem Verharren in der Taufgnadc derjenigeMus zu verstehen sei, wenn die Wirkungen der göttlichen Gnade durchaus gleichenLchritt halten mit der Entwicklung des natürlichen Lebens. Und S. 452 wird dies,die Natursündc doch in keinem Individuum unwirksam bleibt, noch näher so for-mlirt: „Bei dem Verharren in der Taufgnade ist in dem Individuum die Entwicklungtu Sünde immer unmittelbar zugleich ein stetig siegreich fortschreitender Kampf gegensie." — Es ergiebt sich aber zweitens, daß der natürlichen Reife und Mündigkeit auchtil geistliche Volljährigkeit entspricht, die auch von Rothe ganz richtig als der eigent-liche Grundgedanke der Konfirmation bezeichnet wird. Damit haben wir nun unstreitigiwn faßbareren Begriff von jenem Bleiben in der Taufgnade gewonnen; denn hier-> ist dieser Ausdruck eigentlich nur eine Bezeichnung für die Periode der Unmün-digkeit, nicht aber, wie oben, eine Bezeichnung für das ganze christliche Leben; ervchricht ganz dem, was wir eben Unschuld nennen. Dicht aber hiernach immerhin»ichis im Wege, das Bleiben in der Taufgnadc als passenden, specifisch christlichenbedruck für das zu nehmen, was ein Hauptaugenmerk des Erziehers während derfirivdc der Unmündigkeit sein soll: so fragt sichs nun doch noch, ob es in der Machtns Erziehers stehe, dieses Verharren des Kindes in der Taufgnade zu bewirken undkchzusühren. Wir glauben, diese Frage muß verneint werden. Denn gerade diebtwicklung des Natürlichen im Kinde hat cr nicht in seiner Gewalt. Wenn darum"»Kind bis zu seinem Mündigwerden in der' Taufgnadc bleibt, so ist das ein ganzststiideres Glück, eine Gottesgnadc, der wir wohl in die Hände arbeiten können durchfizsamste Ucberwachung, durch Fernhaltung aller nachtheiligen Einflüsse, aber wovon»«selber schließlich kein Verdienst zufällt. Die Erfahrung lehrt wenigstens, daß es«r m, Beispielen solch reiner Jugend niemals ganz fehlt — aber daß sie auch inrdiegm christlichen Familien keineswegs sehr häufig sind.
Fragen wir endlich, wie dein Kind seine eigne Taufe recht thencr und Werth, derMauke daran recht wirknngsreich gemacht werden könne, so darf hiezu natürlich diefilkbrung auf den verschiedenen Stufen des Kindesalters und des Katechumcnats nichtPm (das Wie? hat die Katechetik zu beantworten). Für das, was diesem Wissen» Charakter persönlicher Glaubenserkenntnis giebt und die Gefühle der Dankbarkeit« das Bewußtsein der in der Taufe liegenden Verpflichtung erzeugt, mangelt esmich dem als Säugling getauften Kind an einer Hauptsache: an der persönlichen^>»mu»g; aber auch ohne diese persönliche Erinnerung kann immerhin gegenüber den"Mankungen im Bewußtsein des Heilsbesitzes die Taufe als ein Factum, das nichtheichchen gemacht werden kann, als Sinnbild und Zeichen der reinigenden undfinden Gottesgnadc, die dem Einzelnen ganz für seine Person sich zucignet, zuVm Lrost, gleichsam zu einem sichern Rechtstitel werden; was als GnadcnstandHandbuch. II. 65