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2 (1879) Lob - Zuneigung
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Taubstummenbildnng.

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H solche, die nicht um des äußeren Gewinns willen ihr Haus zur Pflcgestätte her-ch», sondern ans wahrem Interesse an der Tst.-Bildnng, ganz davon abgesehen, daß^ Häuser der Tst.-Lehrer sich zrl wirklichen Internaten gestalten können, die alle den:,s, K»de aus dem bunten Treiben des öffentl. Lebens drohenden Gefahren, alle seinerM»ig schädlichen Einflüsse desselben abzuwehrcn wissen, und daß, wie Rößler vor-besondere Pensionate theils zur zeitweiligen, theils zur dauernden AufnahmeHa Kinder mit einiger Bemühung auch wohl zu ermitteln sind, für deren körpcr-' oder sittliche Pflege besondere Ansprüche gemacht werden mäßen an Geduld,...M'ksamkcit, Einsicht, Hingabe und Consequenz. Externate schützen das tst. Kind2 bessern Lebensweisen, das von Jugend ans eine aufmerksame Pflege und Erziehung«ossen hat, besser als kaserncnartige Internate vor einem Zusammenschmieden mitMich verwahrlosten Tag für Tag und Stunde für Stunde. Internate für eineMutte Zahl von Zöglingen, mit höheren Zielen der Tst.-Bildnng, hauptsächlichAr ist. Kinder höherer Lebensweise, werden stets ihre Berechtigung haben, wie ja mit"m Rechte eine größere. Mannigfaltigkeit der Tst.-Anstaltcn gefordert wird, alse bisher stattgesunden hat. Sie werden auch besonders geeignet erscheinen für die..Mang der Methode, da sie leichter eine tiefere und ununterbrochene Beobachtungl« Natur und der Bildungsfähigkeit der Tst. gestatten. Aber Tst.-Schulen mit Exter-,ck» können die Aufgabe der Tst.-Bildnng vollständig lösen, wenn die Lehrer undsie Wegeeltern ihre Pflicht nicht versäumen, letztere namentlich durch eine umsichtigeMrucno» (die Weißenfelser steht bei Hill a. a. O. S. 321) in das Interesse dersalt gezogen und zur Erfüllung aller ihnen obliegenden Pflichten angehalten werden> wenn bei der Wahl des Orts und der Gemeinde, in welcher die Anstalt errichtetImien soll, nur Momente in die Wagschale fallen, welche aus der Sache selbst ab-itkt werden können.

Hat der Tst. das ihm vorgeschriebene Ziel der Tst.-Schule erreicht, so daß er austichlbm als gebildet entlassen werden kann, so bedarf er gleichwohl einer noch weitereniiisnierksamcn Behandlung. Die Eltern müßen darauf aufmerksam gemacht werden»d sind auch gern zu einer solchen bereit, soweit sie nach ihren Berufs- und Bil-knzsmhältnissen dazu die Mittel, die Zeit und die Fähigkeit besitzen. Aber auch' "lichcn, die Lehrer und die Handwerksmeister, zu denen der Tst. in die Lehre

müßen sich für verpflichtet erachten, dazu mitzuwirken. Das Landesconststoriumirr Hannover hat die regelmäßige Abhaltung eines kirchlichen Gottesdienstes mit BeichteNd Abendmahlsfcier für die in der Stadt Hannover und Umgebung lebenden evang.ist. durch einen Geistlichen, der früher Tst.-Lehrer war, angeordnet und ähnliche An-udmmgen für andere Bezirke in Aussicht genommen. Das verdient Nachahnrung,laß die Aufgabe, dem Tst. die gewonnene sittliche und intellectuelle Ausbildung zuMm und weiter zu fördern, richtig verstanden und gelöst werde, dazu müßen ge-kackte Anleitungen gegeben werden, welche der Tst. bei der Entlassung unentgeltlich"'1, verfaßt von den Lehrern der von ihm bisher benutzten Anstalt. Diese müßenauch sonst bereit erklären, weiterhin die Berather ihrer Schüler zu sein, insonderheitiu der Wahl eines Berufs, denn die möglichst baldige Ergreifung eines solchen ist!»der höchsten Wichtigkeit, damit der Tst. zu einer regelmäßigen Thätigkeit, die ihnler den üblen Folgen des Müßigganges schützt, und zu einem ehrlichen Lebcnserwerbezckange, und keiner weiß besser als die bisherigen Lehrer, für welchen Beruf derEcker nach Anlagen und Neigung geeignet sei. Die früheren Abneigungen gegenKk Annahme von Tst. in die Lehre sind nach und nach geschwunden, aber die Schwie-(M, geeignete Lehrherrn für dieselben zu finden, die sich durch Contracte, wie solcheW'idas Tst.-Bildnngswescn in Preußen" 1856 S. 64 formulirt, binden lassen,V durch die neuere Gcwcrbcgesctzgebung vergrößert. Lchrprämien, die von Hülfs-«mien und Regierungen für die Anslernung tst. Lehrlinge gegeben werden, führenm dann zu dem beabsichtigten Ziele, wenn ihre zweckmäßige Verwendung vollständigWM ist. Das aber ist nur da der Fall, wo die letztere in die Hände der Tst.-Waltm.gelegt und denselben die Pflicht anferlegt wird, mit ihren Schülern auchWnd ihrer beruflichen Ausbildring in einer geordneter: Verbindung zu bleiben undR" um schützende Fürsorge angedeihen zu lassen. Das würde dazu führen, haupt-"huch Lehrherrn an dem Sitze der Anstalt zu suchen und damit den früheren Schülern