Druckschrift 
2 (1879) Lob - Zuneigung
Entstehung
Seite
1014
Einzelbild herunterladen
 

1014

Taubstummcnbildung.

genaue Beobachtung des Tst., die Auffindung der Mittel, seinem Geiste beizukoi»mc>und die sinnreiche besonders ans Anschauung gegründete Lchrart führt ans eine eiacnthümliche und höchst fruchtbare Weise zugleich in die Tiefe menschlicher Natur >»,'Bildung ein. Hier wenn irgendwo findet das pestalozzische Doppelgesclz seine AnWendung, alle Unterweisung auf Anschauung und Lückenlosigkeit im Forrschreiteu -gründen, von unten auf zu bauen, den Lehrstoff zu elementarisiren und den Mchs,logischen Gesetzen des Unterrichts nachzugehcn. HU räth jeden: Lehrer, dem es«fällt, sich zu dem Standpuncte des Kindes herabzulassen, durch Beobachtung >,»Uebung des Tst.-Untcrrichts die Elemente des Wissens und das elementare Versal»gründlich kennen zu lernen. Curtman ist der Ansicht, daß das meiste von der neue»,Pädagogik mit unwidersprechlicher Sicherheit Ausgestellte aus keiner andern Quellherrühre, als aus der Vergleichung der Entwicklung des Menschen mit mangelnde,Organen mit derjenigen der geistig begabten. Sodann dadurch, daß nunmehr dieUnterweisung des Volksschullehrers ermöglicht ist, den Tst. für den eigentlichen Unterricht in Tst.-Schulen zweckmäßig vorzubereiten, was in der gewöhnlichen Volkssö-"'geschehen kann und soll (s. unten) und sich der Weiterbildung desselben nach derlassung ans der Tst.-Schule anzunchmcn, namentlich ihm dazu behülflich zu sein, sidas Gelernte zu erhalten, insonderheit die Lautsprache im Umgänge mit hörendeMenschen und die Verbindung mit einer höheren Welt, und ihn für die Erfüllung deihm wie auch den Geistlichen obliegenden Pflicht geschickt zu machen, den noch in«in den Kreisen des Volks cursirenden Vorurtheilen gegen die Tst.-Bilduug mit wllwichtigen Gründen cutgegenzutrcten; denn noch immer sträuben sich viele Eltern, ibrtst. Kinder in eine Tst.-Anstalt zu schicken, seis aus Unwissenheit und Vorurtheilenseis aus Eigennutz, um sie zum Betteln zu benutzen. Endlich wird dadurch eheerreicht, der eigentlichen Tst.-Bildung tüchtige und für den Tst.-Unterricht besondergeeignete Kräfte zuzuführen, deren derselbe in besonderem Grade bedarf. Es ist deShilnur freudig zu begrüßen, daß auch die neuere Schulgesetzgebung, z. B. das ösimOrganisationsstatut für die Lehrerbildungsanstalten vom 26. Mai 1874 § 82, dehessische Lehrplan für die Schullehrcrscminare vom 10. Januar 1876 § 15, demeiningcnsche vom 8. Mai 1877, die weimarsche Verordn, vom 20. März 1875 § 10die Theorie des Tst.-Untcrrichts unter den obligatorischen Lchrgegenständeu des Seimnars beibehalten hat, wofern sic die Unterweisung zur praktischen Vcrwcrthung derselbenebenhergehen läßt, also am Orte des Seminars eine wohleingerichtete Tst.-Anstalunter einer besonderen Dircction besteht, der die Seminaristen für diesen Theil ihreAusbildung überwiesen werden. Eine Vereinbarung über die Befugnisse der beideDirectionen kann bei gutem Willen der Paciscenten nicht schwer fallen. Die bedmteuften Tst.-Bildner geben mit vollen. Rechte dieser Art, die Seminaristen zum TstUnterricht vorzubereiten, den Vorzug vor der andern, wonach die Seminaristen mder Entlassung vom Seminar an eine Tst.-Anstalt dirigirt werden, um dort emcvier- bis sechswöchigen Lehr- und Uebungscursus durchzumachen.

Die jetzigen deutschen Tst.-Bildungsanstalten folgen den Grundsätzen der umdeutschen Schule; sie setzen sich übereinstimmend als Aufgabe, den gehör- uilsprachlosen Kindern Erziehung und innerhalb der durch den Sinnenmangel bedingMöglichkeit Unterricht auf sittlich religiöser Grundlage zu gewähren, sie nach eineeigenthümlichen Lehrart in der Laut- und Tonsprache unter Gewöhnung, vom Munkdes Lehrers die Worte abzulesen, in allen Unterrichtsgegenständen der Clementarschmewelche der Natur des Tst. nicht widersprechen, zu unterrichten und zu möglichst selbständigen und nützlichen Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft heranzubilden, diKnaben vorzugsweise zur Erlernung von Handwerken und Kunstgewerben tüchtig;machen, die Mädchen insbesondere für solche Arbeiten, durch welche sie sich als Hwdarbeiterinnen oder auch als Dienstboten ernähren können. Dies ist das allgemeinZiel zum Unterschiede von demjenigen, das andern Kategorien von Tst.-Schulen ge>chwerden kann, denn es steht an sich nichts im Wege, wie es für die Vollsinnigen verschiedene Kategorien von Schulen giebt, höhere mit höheren Zielen und ausgedehnte»Unterrichtszeit, solche auch für die Tst. cinzurichten, seis als Privat- oder wenn»Mittel dazu vorhanden sind, als öffentliche Lehranstalten. Jener Aufgabe ist die gm;Organisation der Schule angepaßt, mag dieselbe eine nach dem Geschleckte und de