«träfe.
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^deutsche, von zu Mönchen gewordenen Leibeigenen und beschränkten Magistern dem«rlke eingeimpfte Erzichungskrankheit erkennen, durch welche wir z. L. selbst hinterMnkanischen Wilden zurückzustchen hätten. Allein wir glauben, daß er den Gelehrtenmb Klerikern Unrecht thut, wenn er sie für alle die herben Schläge, welche in frühemsäten auf Hände und Rücken der Kleinen gefallen sind, verantwortlich macht. EsMen eben herbe Zeiten, da sie fielen. Wer kann aber wissen, in welche Herbigkeitmch die Erziehungsarbeit abermals hineingericthe, wenn wiederum jahrelange Kriegeks Bestehende und die Gemüiher durchschütterten. Von je ist die Function desAresens in Proportion zu der ganzen Gedanken- und Geistesentwicklung eines Volkszistanden, diese aber entsprach zumeist dem, was die Bevölkerungen durchzumachen undzu erfahren hatten. Diese geschichtliche Regel wird durch einzelne Ausnahmen nichtwgestoßm, dagegen muß man sich allerdings vor derjenigen Täuschung über denMius einer Zeit hüten, welche entsteht, wenn bloße Theoretiker als dessen vollgültigeVertreter angesehen werden wollen und dafür diejenigen Männer, welche mitten in derwirklichen Arbeit an den Dingen und Menschen stehen und täglich erfahren, wo derSchub drückt, nichts gelten sollen.
Hält man die körperliche Züchtigung überhaupt für zuläßig, so dürfte es schwerpli, ganz allgemein festzusetzen, für welche Arten von Verfehlungen sie angewendetwerden solle. Man wird nur sagen können, daß allerdings Stock und Ruthe irr derRegel für gröbere Fehltritte aufzusparen sind, daß sie aber auch gegenüber von minderschweren am Ort sein können, und daß sie dann namentlich gegen habituelle Unartenals letzte Appellation air die Empfindung sich geltend machen dürfen. — Sehr amLrt ist es, Erziehern von hitzigem Temperament, zumal jüngeren, die Pflicht derSchonung der Gesundheit einz,uschärfen. In der Hitze des fleischlichen Zorns sollMinaiid schlagen, und wer hierin sich nicht trauen darf, schließe lieber den Stock vorsich selber ein. Dagegen, wenn einmal geschlagen werden muß, dann soll der Ge-züchtigte es auch wirklich empfinden; die gerechte Indignation findet ihren wirksamenAusdruck in einem bloß symbolischen Schwingen des Stabes Wehe nicht, und dieAbsicht einer heilsamen Erschütterung kann hiedurch nicht erreicht werden. — Die all-zkiueiiie pädagogische Regel, auf die einmal verdiente Züchtigung das Kind nicht langeArten zu lassen — eine Regel, die je jünger das Kind um so unverbrüchlicher gilt-findet gerade auf das Strafschlagen ihre besondere Anwendung. Fehltritte sichinisiimneln lassen, sie zusammenrechnen, um dann air einem voraus bestimmten Tageloszuschlagen, das ist so unpädagogisch wie möglich; es verschärft die Strafe durch dieVerlängerung der Angst, und es entzieht ihr zugleich doch einen wesentlichen Theilihres Charakters, weil dann der frische Ausdruck des sittlichen Unwillens ihr entzogeniß. Eine andere Frage ist allerdings, ob es nicht Fälle von besonderer Art giebt, beiAlchen die Züchtigung dadurch von kräftigerer Wirkung für den Betheiligten wie fürseine Mitschüler werden kann, daß sie erst auf Erkenntnis eines Lehrerconvents Voll-zügen wird. — Da bei allem pädagogischen Strafen das Moment der VergeltungMi dem Zweck der Besserung begleitet, ja womöglich überragt sein muß, so verstehteS sich von selbst, daß in der Art des Vollzugs zugleich derjenige Lunn mit hervor-treten muß, welcher es auf das Heilen durch Wehethun anlcgt. Rohes Dareinhaueniß weder Vergeltung noch weckt es Reue, sondern es erzeugt nur Verschüchterung,Erbitterung und Entfremdung, ja der misbrauchte Stock kann zur Verstockung führen,vas Kind muß dem Erzieher anfühlen, daß er sein Strafamt im Aufsehen auf denHenri übt, nicht aus Lust am Wehethun, sondern aus Pflicht und dem GezüchtigtenM Iciiiem Heil. Umwunden von solchen Gedanken und Gefühlen werden Stock undRuthe die so vielfach befürchteten Folgen keineswegs nach sich ziehen, wie denn dieErfahrung vielfach gemacht wird, daß also gezüchtigte Kinder schnell zur Besinnungmumm und wie umgewandelt sich zeigen. Anwendbar ist hier auch Hcbr. 12, 11.jedenfalls ist Schelten und Schreien über das Kind hinein eine weit größere Ver-letzung für dasselbe als vernünftige Schläge, und dazu eine Verletzung ohne alle Fruchtm Besserung. Eine wunderliche Humanität, welche der Haut schout und das HerzzeW. ..AuchZ>as ist seltsam, die eigentlichen Schläge verdammen, dagegen rumorenM Puffen, Stupfen, Zupfen u. dgl. Für unpädagogisch zu erklären aber ist dieänivendmig des Stabes Wehe umgeben einerseits mit einer großen Feierlichkeit und