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Rangordnung.
machen und sie für die Beurtheilung des Schülers zu Rathe ziehen, denn seindächlnis kann unmöglich alles ohne solche Hülfe festhallen. Aber alle diese Nenmsummirt geben kein richtiges Bild von dem gemachten Fortschritte. Wie oft einer Uidem Wege strauchelte, ist gleichgültig bei Beantwortung der Frage, ob er die Merreichte oder nicht. Und danach wird bei der Location gefragt. Die Sache hat »innoch eine andre üble Seite. Bei dieser unabläßigen Anknüpfung von Strafe «Belohnung an die einzelne Leistung hört alle Unbefangenheit des Gemüthes und dam,alle Fruchtbarkeit des Unterrichtes aus. „Der Schüler denkt nur an den Strich, Man die Sache," sagt Nägelsbach (Gymnas. Pädag. 57), der dies ganze StrichsHe,geradezu verabscheuungswürdig nennt.
Der andere und allein richtige Weg, die Location zu vollziehen, besteht darindaß sie auf Grund einer mündlichen und schriftlichen Gesammtprüfung festgestellt nirdüwobei wir nicht ausschließen wollen, daß das Ergebnis der gewissenhaften Bevbach!tungen des Lehrers während des ganzen einschlägigen Zeitraums auf die Locaiminfluire, da immerhin auf eine einzelne Arbeit oder Leistung am Schlüsse des SemrsmjZufälligkeiten ihren Einfluß üben können. In der Elementar- und in der VMschiibwird die mündliche Prüfung das Uebergewicht haben. Voller hat (a. a. O. Wsdas Verfahren bei einer solchen Prüfung näher beschrieben. Fehlerlose Leistu-izawerden mit Null, halbrichtige mit einem, ganz unrichtige oder gar nicht gelieiert!Arbeiten mit zwei Strichen bezeichnet. Aus den Summen ergiebt sich die Ranz-ordnung. Es muß jedoch das Resultat eines jeden Unterrichtsgegenstandes auf ein,Zahl gebracht werden, so namentlich, wo zugleich mündlich und schriftlich gefHworden, damit nicht durch zwiefache Anrechnung desselben Gegenstandes der Einfluß!andrer Unterrichtsfächer herabgedrückt werde. Innerhalb der Reihe derjenigen, jeine gleiche Numer erzielt haben, entscheidet die bisherige Reihenfolge. In den höhim !Unterrichtsanstalten wird naturgemäß die schriftliche Prüfung in den Vordergrund iretni.
Die Prüfung hat sich auf alle Unterrichtsgegenstände zu erstrecken; den» mjobligatorisch in der Schule eingeführt ist, wird, falls es bei der Rangordnung ichberücksichtigt wird, in den Augen der Schüler herabgesetzt. Ob aber allen Lehrobjeit»hier ein gleicher Einfluß gestattet werden könne, ist eine andere Frage. Die Leistuiiz»im Singen und Zeichnen z. B. werden zwar mit in die Location eingerechnet, Mnur mit dem halben Werthe eines Unterrichtsgegenstandes in Anschlag gebracht Md»müßen. Umgekehrt kann es nahe liegen, dem Charakter der Anstalt gemäß, ei>« soder mehreren Objecten eine höhere Geltung für die Location einzuräumen, als andiL iUebcrhaupt ist die Verhältniszahl, mit welcher ein Fach auf die Location cinwirk»soll, von dem Werthe abhängig zu machen, welchen dasselbe für die Bildung d»
Schülers hat, und von der Arbeit, welche es von ihm fordert. Es kann sich hicki
fragen, wie der Religionsunterricht in Betreff der Location angesehen!«»müße. Wenn nun bei der Location überhaupt von dem ethischen Factor, wie er ft
außerhalb der Leistungen kundgiebt, abgesehen werden muß, so wird dies vor all»
Dingen von dem Glauben gelten. Dagegen ist es ausführbar und für dieschule sogar unerläßlich, die gewonnenen Kenntnisse in der biblischen Geschichte, i» daKatcchismuslehre rc. ebenso wie alle andern Kenntnisse zu beurtheilen und in die Lewtion einzurechnen. Uebrigens versteht es sich von selbst, daß über die Geltung, lochdem einzelnen Unterrichtsgegenstande für die Location eingeräumt werden soll, s«über das ganze Verfahren bei der Zurückführung der Urtheile auf einen ZahlcuauSdmin dem Lehrercollegium eine Einigung stattgefunden haben muß.
Ist das Resultat gefunden und sind die Plätze danach bestimmt, so ijt erswwas die Location wollte. Jede weitre in das Leben der Schüler innerhalb oder auphalb der Schule reichende Folge der Rangordnung verdunkelt den Zweck derselbe» »>verleugnet ihr Princip. Namentlich gehört sie, als nur im Interesse des Untemti!vorhanden, durchaus zu den iukornis der Schule selbst, die nichts mit dem Lebe»»äußern Welt zu schaffen haben. In manchen deutschen Ländern besteht die A»e^nung, daß die amtlich veröffentlichten Schultabellen nach der Location aufgestelltsollen. Darin liegt eine Verkennung der Sache. Was die Location in jeden« Wbedeute, kann nur die Schule wissen. Wenn sich in den Einrichtungen derimnier der Geist der Nationalität spiegeln wird, so kann es nicht auffallcn, daßl«P