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Präparandcn rc.
einer Unterlage für den Scminarcurs zu benützen, wie dies in Gotha bezweckt wort!«ist (Karl Schmidt, zur Reform der Lehrerseminare und der Volksschule. Köthen izgz;und wie dies im Canton Zürich, wo das Seminar sich aus den Secundarschulm UCantons recrutirt (s. Schulgesetz v. Canton Zürich v. Jahr 1859 IV. §. 221 . zzzgstattfindet. — Es läßt sich nicht leugnen, daß die bei diesem System verfolgte Tendauder Lehrerbildung eine allgemeinere Grundlage zu verschaffen, etwas sehrricht«in sich trägt. Faßt man jedoch den Plan näher ins Auge, so ergeben sich bedeute^Schwierigkeiten — einmal schon in Beziehung auf die Materie des Unterrichts. Kn,unsere Realschulen nicht dem religiösen und namentlich dem biblischen Element eimbreiteren Raum gönnen, als bis jetzt der Fall ist, und so lange sie nicht dem deuGsprachlichen Elemente eine eingehendere Sorge angedeihen lassen, kann die Semiim-bildung sich nicht im großen und ganzen auf sie stützen. Daneben verlangt diesslikauch — namentlich bei der Vereinigung von Schulmeister- und Organisten- (Canton)Stellen — eine früh beginnende Pflege der Musik, welche der Realschulbildung Mliegt. Noch größer sind die Hindernisse in organisatorischer Beziehung, in welibaRücksicht eine solche Einrichtung nur da praktisch werden kann, wo, wie dies in duSchweiz der Fall ist, auf der einen Seite die gewöhnliche Realschulbildung allgemeinweiter hinausreicht als bis zum 14. Jahr, und auf der andern Seite das Sein«infolge eines 4jährigen Curses sehr weit (bis ins 15. Lebensjahr) herabreichen kan».
Aus dieser ganzen Darstellung ergicbt sich, daß die Idee der Präparandenbildmzin ihrer Ausführung thatsächlich noch an vielfachen Unsicherheiten leidet; und sie msdies um so mehr, je mehr das Volksschulwesen überhaupt und insbesondere die Velke-schullehrerbildung gerade gegenwärtig in einer Entwicklung aus Uebergaugszustänll«begriffen ist, die einen sichern und festen Organismus vermissen lassen. Unter dieserUmständen ist es fürs erste unmöglich, für die Präparandenbildung etwas anderes alsallgemeine Principien festzustellen, innerhalb welcher die einzelnen Bestrebungen sich zuhalten haben. Diese dürften in folgenden Sätzen ihren Ausdruck finden. 1) TnPräparandenbildung muß so organistrt sein, daß die vorherrschende Thcilnahme vorZöglingen aus der Classe der handarbeitenden und ländlichen Bevölkerung gesibleibt. Man ist dies nicht bloß den betr. Volksschichten schuldig, sondern sichertallein dadurch dem ganzen Volksschullehrerstand einen volksthümlichen Charakter.2) Damit steht irr Verbindung, daß die Präparandenbildung sich in stetem ZusamiM-hang mit der Volksschule zu halten, also an die erreichbaren und normalen Leistungenderselben organisch anzuknüpfen, und auf diese Weise durch die von ihr bei der Ausnähme zu stellenden Forderungen zugleich auf Hebung des Volksschulwesens zuriilk-zuwirken hat. 3) Wenn in Beziehung auf den allgemeinen Charakter des Unterrichtsdie 2 entgegengesetzten Systeme der mehr wissenschaftlichen Vorbereitung und der mehrbesondern und praktischen Herrichtung uä lloo sich geltend machen, so hat die Präpa-randenbildung vor dem Abweg der einen wie der andern Richtung sich zu hüte«.Namentlich ist die frühzeitige und ausgedehnte Verwendung im Dienste des LelMdie eine geistige Reife und Sicherheit wie Fülle des Wissens voraussetzt, nicht zuempfehlen. 4) Im Interesse eines sichern und gründlichen Erfolgs muß daUnterrichtsstoff vor einer zu großen Extension bewahrt, dagegen eine tüchtige Denk-bildung auf der Basis lebendiger elementarer Anschauungen erstrebt werden. 5) Ei«auf psychologischem Grund ruhender Religionsunterricht, der eine Vertrauthkilmit der h. Schrift insbesondere nach ihrer historischen Seite hcrbeizuführen geeignetist, hat im Interesse des Volksunterrichts und der eigenen Bildung eine entsprechend!Zahl von Lectionen in Anspruch zu nehmen. 6) Die Sprachbildung wird nebe»der Einführung in die Elemente der deutschen Sprachlehre insbesondere das Ziel einaklaren, verständigen und logischen Auffassung von inhaltsvollen Lehrstoffen und einaFertigkeit in mündlicher und schriftlicher Darstellung zu erstreben haben. 7) Was dikMathematik betrifft, so hat auch hier im Rechnen alles theoretische vor der prak-tischen Thätigkeit des mündlichen (Kopf-) und schriftlichen (Tafel-)Rechnens zurill-zutreten, und auch die Raumlehre anstatt eines wissenschaftlichen Gangs eine an-schauliche Grundlage und eine praktische Richtung sich zu bewahren, zugleich in dnWeise, daß sie dem elementaren und geometrischen Zeichnen die Hand reicht. 8) Ei»rzeitige und gründliche Einführung in die Realien, namentlich aber in das natnr-
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