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2 (1879) Lob - Zuneigung
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Präparanden rc.

betr. Ländern ein verschiedener Sinn verbunden. In einem Thcil des nordwestlich,,Deutschlands (vgl. Eisenlohr, Tie deutschen Lchullehrerbildungsanstalten, StuttqMKöhler 1841. Ludewig, Das Volksschullehrerseminar für Seminar-Aufseher,und Zöglinge. Braunschwcig 1837) sällt der BegriffPräparand" der Hauptsachemit dem, was man sonstSeminarist" heißt,Präparandenbildnng" mitSenrinarbildM»zusammen. Anders in den übrigen Theilen Deutschlands, wo diejenigen Jünglinge Wparanden genannt werden, welche sich zur Aufnahme in ein Seminar vorbiüe»weswegen die Präparandenanstalten auch vielfach alsVorseminare" bezeichnet werde»'Tie öffentliche Sorge für solche Jünglinge wird auf natürliche Weise Hm-Dgerufen. Die eigentlichen Seminare können ihre Zöglinge nicht vor dem 18.aufnehmen. So bildet sich zwischen dieser Zeit und dem Austritt aus der Volks-und(niedern) Bürgerschule ein freier Raum von 23 Jahren. Daß dieser nicht pla,Mund thatlos hingebracht, sondern für die Zwecke der spätem Seminarbildung gehör»ausgebcutet werden muß, legt sich von selbst nahe. Daher in Deutschland schon sntden 20er Jahren überall eine sich steigernde öffentliche Sorge für gehörige Vorbild»»,der Präparanden. Sie spricht sich zunächst aus iu einer Reihe von Vorschriften

Ordnungen für Unterricht und Disciplin, für Leitung und Beaufsichtigung, sowie d«

Staatsuntcrstützungen für die jungen Leute. (Vgl. z. D.

und dort in Aussetzung vondie betr. preuß. Verordnungen in Rönne, Das Unterrichtswesen des preuß/StaatlBerlin 1855. II, S. 391 f.)

Diese suchten für's erste in natürlicher Entwicklung der Dinge ihre Bildungs-bedürfnisse bei einzelnen Volksschnllehrern, die sie nebenher als praktische Gehüsten mUnterricht verwendeten, zu befriedigen. Bald jedoch führte die Erfahrung, daß die hingewonnene Vorbildung nicht genüge und daß infolge der gesteigerten Anforderungen Mdie jungen Leute immer weniger einzelne Schullehrer diesem Berufe sich widmen, weiter.Es wurden zuerst im Preußischen, namentlich in der Provinz L-achscn (s. Härmst,Schullehrerbildung. Eislebcn 1836. S. 93. Harnisch, Wcisscnfcls. Berlin 1838.S. 209 f.) förmliche Präparandenanstalten, in der Regel am Orte des Seminars u»iim Zusammenhang damit eingerichtet, die eine größere Zahl voir Jünglingen, meiste»zin einem Internate mit eigenen Lehrern vereinigten. Gleiche Erscheinungen und Be-dürfnisse trieben sofort derartige Institute auch in andern Ländern hervor. So ioWürttemberg (s. Erl. des kath. Kirchcnraths v. 12. März 1825 und Consistorialerl.v. 8. Jan. 1839. Süskind, Volksschulgcsetze I, 225. II, 508), im Königreich Sachse»(vgl. Ordnung der evang. Schullehrerscminare v. Jahre 1857. Leipzig, Teubner 1857S. 6), namentlich aber in Bayern, wo die Präparandenbildnng, wie in keinem ander»Lande, durch die Ver. v. 15. Mai 1857 (die Bildung der Schullehrer betr. München,Centralschulbücherverl. 1857), Abschn. II. in sehr formeller Weise organisirt worden

ist. Dagegen bezeichnet das 2te der preußischen Schulregulative v. 2. Oct. 1851vie Vrävarandenbilduna eine mckmäi-ts aeüenve N1?r,8in,a Entsprechend den sfn-

zu eurer geordneten Selbstthätigkeit auf der Grundlage von bestimmten LeitfadenLehrbüchern angeleitet und in derselben überwacht werden, !

betr. die Präparaudenbildung eine rückwärts gehende Wendung,tentionen der damaligen Unterrichtsleitung spricht sich dasselbe entschieden gegengeschlossenen Präparandenuntcrricht arrs und fordert eine Vorbereitung der Präparandenbei einzelnen Schullehrern. (Rönne a. a. O. I, S. 915.) Dafür werden sofort indem betr. Regulativ eine Reihe organisatorischer Bestimmungen gegeben, von dem»wir nur die folgenden herausheben:Essei, was den Unterricht betreffe, zunächst ver-anszusetzen, daß die Präparanden an den sich für sie eignenden Unterrichtsstunden derOrtsschule und an den: Katechumenenuntcrricht Theil nehmen, nebenher als Gehüstenin der Schule Dienste leisten; im übrigen komme es hauptsächlich darauf an, daß st

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richtsstunden vollkommen zur Erreichung des Zweckes ihrer Vorbildung ausreiche».'Es mußte in diesen Bestimmungen die Voraussetzung der Möglichkeit, die Vorbildung14- und 15jähriger Knaben vorherrschend auf deren Selbstthätigkeit zu basiren und dieForderung an die Präparandenlehrer, neben ihrer Schulthätigkeit einen täglich Mündige»Präparandenunterricht mit der erforderlichen geistigen Energie zu geben, Bedenken er-regen. Dennoch sprachen sich die ersten öffentlichen Berichte über den Erfolg dieserOrdnung sehr günstig aus (Stiehl, Centralblatt für das preußische Unterrichtsweie»1861. S. 266, 721). Sie lauteten aber später zweifelhafter (a. a. O. 1864. S. 115,