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2 (1879) Lob - Zuneigung
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Pädagogik.

liche Einheit des Erkennens und Wollens treten könnte, und keine Form und E»i 'wicklungsstufe des geistigen Lebens, von welcher cs ganz ausgeschlossen wäre. M«im Manne wendet die Natur ihre höchste und edelste Kraft vorzugsweise denjenige» WOrganen zu, welche dem höher» Leben des Geistes, der m der Idee liegenden W Wvon ihr ausgehenden Productivität zu dienen haben; dem Weibe fehlt im Jdeenlekijdie selbständige Productivität und damit der tiefere Ernst und die Kühnheit des Wdemselben hcrvorgehenden besonneneren Handelns. Nur wenn die Idee im HalbduMides Gefühls bleibt, oder durch äußere Auctorität und gesellschaftlich geltendes GetzD.. ' " ^ ^ .' " n cinn!^

oder durch äußere Auctorität und

gestützt wird, crcr verwirklicht als concretes Leben auftritt, wirst, sie zu c«realen Macht im geistigen Leben des Weibes. Der Schwcrpunet des weiblich^Geistes liegt in dem, was dem Naturleben näher liegt, in Gefühl, Anschauung,^'fahrung und Erfahrungsverstand; Ideen und ideale Begriffe, wenn sie in ihrer SMMüdigkeit und Universalität dem Weibe überliefert werden, bleiben ihm ein Spiel tutPhantasie und ein bloßer Schmuck des persönlichen Lebens, und werden nur allzulesti!zu einer Beförderung der Eitelkeit. In dem Gesagten sind die Grenzen aiPsideutet, welche bei der weiblichen Bildung einzuhaltcn sind. Jedoch ist zu fordern, ichsie auch wirklich ausgcfüllt werden, was in vielen Erziehungskrciscn, wie nur gläubig,,bei uns noch nicht geschieht. Nur allzugerne beschränkt man sich bei Mädchen Mgedächtnismäßige Einprägunz des Wissens und mechanische Gewöhnung zum Am,mit Vernachläßigung nicht allein des denkenden Verständnisses, sondern selbst eimsorgfältigen Pflege der Anschauung. Man giebt im Unterricht vielleicht mehr als i»sollte, berücksichtigt aber zu wenig die geistige Verarbeitung und bringt cs bei dmZöglingen zu keinem ernsten Wahrheitsgefühl. Die Neigung des weiblichen GeschlMzur Oberflächlichkeit wird dadurch nur begünstigt, die Vorstellungen bleiben unbeslnm,und werden phantastisch, die ethischen Gefühle, die nur auf dem Grunde des WahrM>gefühls gedeihen können, entwickeln sich unvollkommen, und Charakterlosigkeit ist dieFolzil

U. Die Lehre von der Erziehungsmethode (die Methodologie). Wir dastehen unter Methode hier die Erzichnngskunst selbst, sofern sie ausgeübt wird, Mgesammte Verfahren, nicht bloß die Unterrichtsmethode, in welcher Beschränkung insWort häufig gefaßt wird. Die nächste Frage ist die nach der Hauptglicderung dthier zu behandelnden Stoffes. Da die Erziehung, wie oben gezeigt worden, einerjkii^eine bestimmte Modalität menschlicher Geselligkeit ist, da sie andererseits als mpwerkthätige Function den Zweck der Bildung zu erreichen hat, so ergeben sich »jdiesen Gesichtspuncten die zwei ersten Glieder der Eintheilung, und wir reden initbiij1. von der Erziehung in ihren persönlichen Grundkräften als einem gk->selligeu Verhältnisse, 2. von der Erziehung als einer bildenden Weil'thätigkeit. Da jedoch die Erziehung zur Erreichung ihres Zweckes einer WchrMwohlgeordneter gesellschaftlicher Einrichtungen bedarf, in welchen sie sich in der MHlichkeit des Lebens gleichsam anbaue und begründe, so kommt hinzu 3. die Lehre«!'den Erziehungskreisen, welche zugleich die Lehre von den Modalitäten der?;'ziehung ist. Wir haben nun die Gliederung eines jeden dieser drei Haupttheile i»!Kürze anzugcben.

1. Die Erziehung in ihren persönlichen Grundkräften als eiegeselliges Verhältnis. Jede persönliche Einwirkung des einen aus die anlwlsetzt ein Verhältnis der lieber- und Unterordnung voraus, soweit wenigstens alsgewirkt wird. Dies findet überall statt, wo Einwirkung ist, auch unter solchen, iveltHim ganzen als coordinirt betrachtet werden mäßen, nur daß hier bloß eine theili«'und gegenseitige, nach Zeit und Umständen abwechselnde lieber- und Unterordnung istIn der Erziehung dagegen ist die Ucbcrordnung des erziehenden Theils wesentlich »unbedingte und einseitige; sie soll eine wahre Herrschaft sein, die nicht nach t»Willen des Zöglings, sondern nur nach dem Willen und der Weisheit des Erzieh«-sich selbst beschränken darf und allerdings auch soll. Dies ist aber nur die eine S«des Verhältnisses; denn derjenige, welcher herrscht und pflichtmäßig herrscht, soll ffandrerseits erkennen, fühlen und wollen als den Diener desjenigen, welcher beherrMwird, und nur um dieses Dienstes willen muß er herrschen. Dieser Dienst bezi»sich aber nicht aus die Person, wie sie ist, und auf ihren empirischen Willen, sondMauf den Zweck, d. i. auf die Person des Zöglings, wie sie werden soll.