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2 (1879) Lob - Zuneigung
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Ordnung.

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Muße»,

und immer wird sich das didaktische Genie in der Auffindung derselben

^Leiin indessen diese äußeren Ordnungen der Schule, welche eine nähere Beziehung

- «ui den Unterricht haben, von Goltzsch in die allgemeine Rubrik derSchul- und Lehr-

- eiimchtungen" ausgenommen werden, so unterscheiden sie sich doch ihrem Wesen nach^ keineswegs von denjenigen Einrichtungen, die zunächst nur die sittliche Haltung der

Schiller berücksichtigen. In keinem Falle enthalten sie irgend ein eigentlich didaktischesMoment. Vielmehr haben sie nur den Zweck, einen Zustand hcrzustcllen, in welchemi überhaupt gearbeitet, gelernt und Schule gehalten werden kann. Was dieseLehr-! Hinrichtungen" von den äußeren Ordnungen der Disciplin unterscheidet, ist nur dies svecielle Beziehung auf die Pflicht des Augenblicks, die aber ihrem sittlichen(Anhalte nach von der Pflicht gegen die Schule überhaupt nicht zu unterscheiden ist,r Mer denn auch von manchen Einrichtungen dieser Art nicht leicht gesagt werden kann,cb sie mehr im allgemein sittlichen Interesse oder in dem des Unterrichts eingeführteien. Auch die geringfügigsten, die Zwecke des Unterrichts im einzelnen Momentef fördernden Gewöhnungen werden darum immer wieder zugleich einen heilsamen Ein--luß auf die ganze Stellung des Schülers zur Schule haben, und wo ein tüchtiger' Jeist die Schule erfüllt, wird sich dies nothwendig in beiden Richtungen der äußernchnlordnung kundgeben, welche sich hier unterscheiden lassen. ^

Die eine dieser Richtungen geht darauf aus, das allgemeine Verhalten der Schüler,egen die Schule und in derselben durch feststehende Einrichtungen zu bestimmen. Esessen sich aber keineswegs alle Seiten der Schülerpflicht durch solche EinrichtungenKegeln. Denn wenn z. B. mit Recht behauptet wird, daß auch das gesammte Ver-gelten des Schülers außerhalb der Schule dem treuen Lehrer ein Gegenstand der SorgeHin mäße, so hat doch die Schule weder das Recht, noch die ausreichenden Mittel,durch besondre Einrichtungen auf dieses Verhalten zu wirken. Die Schulordnung hat-Hr Leben und ihre Wirkung nur in der Schule selbst, und was nicht in der' Schule selbst zur Erscheinung kommt und abgeyracht werden kann, fällt nicht in ihrGebiet. Die wesentlichen Puncte, auf welche sie zu achten hat, sind folgende:

1. Der regelmäßige Schulbesuch. Der Volksschule kommt zur Erreichungdesselben die Obrigkeit zu Hülfe. Wo indessen durch richtige Beschränkung derUnterrichtszeit, durch sichere und sichtbare Resultate des Unterrichts, durch liebe-volle und verständige, Einwirkung auf die Eltern diesen selbst die Schule Werthgemacht wird, da wird es jener Hülfe nur in geringem Grade bedürfen. Als

Grund für vorher nicht angezeigte Versäumnisse kann die Schule im allgemeinen

nur Krankheit, der dann auch Unglücksfälle aller Art gleich geachtet werden mäßen,

anerkennen. Für alle vorhergesehenen Schulversäumnisse muß in der Regel gefordertwerden, daß auch die Erlaubnis vorher nachgesucht werde. (Vgl. d. Art. Schulver-sänmnisse.) 2. Pünctlichkeit in Beachtung der bestimmten Zeiten. DasZuspätkommen beim Anfänge des Unterrichts ist ebenso, wie das zögernde Verweilenin der Classe beim Schluß desselben, immer ein Zeichen erschlaffter Disciplin. Fürdas elftere liegen die Ursachen oft in den häuslichen Verhältnissen; wie sehr aber die Ord-nung der Schule auch dergleichen Hindernisse überwinden könne, beweist die allgemeineErfahrung, daß die kleineren Kinder pünctlicher sind, als erwachsenere, was größtcn-theils darin seinen Grund hat, daß ihnen die Ordnung der Schule mehr imponirt.In der Volksschule ist mehr noch, als in höheren Anstalten, auch dafür Sorge zutragen, daß das Zufrühkommen der Kinder verhindert werde. 3. Reinlichkeit undOrdnung in Beziehung ans die Kleidung, auf die Schulräume, Bücher rc.Die Schule soll den Kindern ein geweihter Ort sein, und schon ihre persönliche Erschei-nung in derselben soll davon zeugen. Mangel der körperlichen Reinlichkeit wird sofortdie Nöthignng, das Erforderliche nachzuholen, herbeiführen mäßen (vgl. H Art. Rein-lichkeit). Für Aufrechterhaltung der Reinlichkeit in den Schulräumen ist nicht nur;eder einzelne in Beziehung auf seinen Platz verantwortlich zu machen, sondern auchfür das Ganze bestimmten zuverlässigen Schülern eine besondre Fürsorge aufzuerlegen.Diesen Ordnungsschülern ist zugleich die Sorge dafür anzuvertrauen, daß die für denunterricht nöthigcn Lehrmittel und Utensilien in jedem Augenblicke bereit und im brauch-baren Zustande seien rc. (Vgl. d. Art. Censoren.) Auch für Aufbewahrung der