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Ordnung.
zuckst, welche die sittliche Eigenthiimlichkeit des Einzelnen überall in Anschlag zu bringe»hat, während jene äußeren Einrichtungen nur solche Puncte ins Auge sassen, in den«,ein und dieselbe Forderung an alle gestellt wird. Eine andere Seite der äußeren Ord-nung besteht darin, daß ihre Wirksamkeit nicht sowohl auf der Macht der Persönlich-keit, als vielmehr auf der Macht der Gewohnheit, auf dem Einflüsse des Beispiels,auf dem geheimnisvollen Zuge des Gcmeingcistes beruht. Die „äußere Ordnung" ipso gewißermaßen die Voraussetzung für alle eigentlich erziehende Thätigkcit des Lehrers.Erst wo die äußere Ordnung verletzt ist, entsteht der Disciplinarfall. Die nicht per-sönliche, sondern rein gesetzliche, darum aber auch rein geistige Wirkung solcher objek-tiven Ordnungen des Schullebcns ist mithin noch etwas anderes, als die pädagogischeEinwirkung der Person auf die Person, weil die hier in Rede stehenden Schuleinrich-tungen eben auf die Gemeinschaft, auf die Menge der Schüler berechnet sind. War«aber eine tüchtige Schulordnung dieser Art, die sich zunächst freilich nur als äußmGesctzesherrschaft knndgiebt, doch so viel zur Bildung des wahrhaft sittlichen Gehorsamsbeitragen kann, ist leicht zu ersehen. Denn indem sie das persönliche Eingreifen, dm ,leicht der Schein snbjectiven Eigenwillens anhaftet, zurücktreten läßt, treibt sie die Will-kür aus der Schule, erleichtert es dem Schüler, die Nothwendigkeit des allgemeine»Willens anzuerkennen, durch diese Anerkennung der Idee selbst das Gesetz lieb zu ge-winnen und so aus dem passiven Gehorsam zum activen, d. h. zur Selbstregiermgüberzugehen.
Seltener hat man in neuerer Zeit den Einfluß der äußern Schulordnung auf de»Unterricht hervorgehoben und nicht immer ist daraus die nöthige Aufmerksamkeit ge-richtet worden, wieviel auch äußere Einrichtungen dazu beitragen können, die Zweckdes Unterrichtes zu fördern, die Theilnahme der Kinder an demselben zu controlire»und ihre Selbstthätigkcit während desselben zu erwecken. Goltzsch („Einrichtungs- u»i>Lehrplan für die Dorfschulen" 1852) hat darüber Klage erhoben, daß nicht nur diewissenschaftliche Pädagogik in Deutschland, sondern auch die von den Schulbehörde»ausgegangenen Anweisungen für die Lehrer viel zu sehr das allgemeine Ziel des Unter-terrichts statt die Verwirklichung desselben innerhalb der Schule ins Auge fassen, undhat darauf hingewiefcn, daß die ungenügende Berücksichtigung schulmäßiger Einrichtungen,auf welche z. B. in England das größte Gewicht gelegt werde, einen durchgehende» >Mangel der deutschen Pädagogik begründe (vgl. insbesondere das a. a. O. S. 1l». iS. 17 Ausgeführte). Es war ohne Zweifel verdienstlich, daß Goltzsch diese schwacheSeite der deutschen Pädagogik bezeichnet«, und noch verdienstlicher, daß er in dem an-geführten Buche einen wirklichen Einrichtungs- und Lehrplan, zunächst für die Dorf-schulen, folgen ließ. Doch darf nicht übersehen werden, daß die von Goltzsch erhöbe»! .Anklage einer Einschränkung bedarf. Zunächst ist die Bedeutung der betreffenden„Lehrcinrichtungen," die für keine Gattung von Schulen in Abrede gestellt werden darf,doch eben für die Elementar- und überhaupt für die Volksschule am größten. Hier, fwo eben die Stetigkeit des Fortschrittes in jedem Augenblick absolut nöthig, aber M !vollständig erkennbar ist, sind allgemeine Normen der Thätigkeit, durch welche die Theil-nahme controlirt und die Selbstthätigkcit angeregt werden kann, von der größten Wich-tigkeit. Auf höheren Stufen des Unterrichts gestaltet sich die Sache wesentlich anders.Freilich, so lange eben in Schulen gelehrt wird, bedarf es auch gewißer Lehreimich-tungen, durch welche die Mehrzahl der Schüler befähigt und genöthigt wird, demLehrer zu folgen. Es hat aber auch die wissenschaftliche Pädagogik diesen Punct ostgenug hervorgehoben. Besonders A. H. Niemeyer (Grundsätze der Erziehung und des >Unterrichts 2. Theil) widmet dem Gegenstände an mehreren Puncten (1. Abtheil. U,8- 25. 3. Abtheil. 22, §. 65 und anderwärts) volle Aufmerksamkeit. Beneke, Er-ziehungs- und Unterrichtslehre II. §. 150 stellt sogar die Schulordnung geradezu alsein System pädagogischer Wirksamkeit auf, welches ein bestimmtes positives Verhältniszum Unterrichte habe, weil es dem Schüler innerlich werden könne, während alle Auf-sicht nur zurückhaltend wirke und nur das Betragen des Schülers bestimme. Aberman wird zugeben müßen, daß die wissenschaftliche Pädagogik, wenn sie auch die Noth-wendigkeit praktischer Lehreinrichtungen nicht verkannte, es doch dem Lehrer selbst über-ließ, solche Einrichtungen zu finden. Und allerdings wird in solchen Lehreinrichtunge»immer der Individualität des Lehrers ein angemessener Spielraum gelassen werde»