Nebenämter und Nebenbeschäftigungen der Lehrer.
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diqes zugemuthet werde, kann nicht zugegeben werden; wenn aber hier oder da einGeistlicher von dem Küster Dienste fordert, welche nicht sowohl der Kirche als derPerson des Geistlichen geleistet werden, so ist es allerdings Pflicht der AufsichtSbe-örden, solchem Unfug mit Entschiedenheit entgegenzutreten. Und Verrichtungen wieIlhraufziehen, Läuten, Reinigen^ der Kirche u. dergl. muß der Lehrer als Meßner jeden-salls durch andere Personen besorgen lassen dürfen. Andererseits aber kann ebensowenigbehauptet werden, daß zwischen der Stellung des Kirchendieners und des Volksschul-lchrers in allen Fällen ein nothwendiger, unlösbarer, innerer Zusammenhang stattsinde.Daß der Geistliche zu dem Lehrer, welcher einen besondern Berus sittlich-geistigen Ge-alts auf dem Grunde besonderer Vorbildung erfüllt, nicht in demselben Verhältnistcht wie zu dem Kirchendiener, ist doch außer Zweifel, und nicht immer werden beidePersönlichkeiten geeignet sein, dies Doppelverhältnis rein durchzuführen. Ebenso ist eSnglich, ob die Zeit immer zu Bestreitung beider Aemter ausreichen wird; und un-eugbar ist es ein schwerer Uebelstand, wenn die Schule ausfällt, so oft der Lehrer zueiner Taufe, Hochzeit, Kraukencommuniou, Beerdigung u. s. w. abbcrufen wird. Istder Lehrer ein kirchlich gesinnter Mann, so wird er den Zusammenhang zwischen Kirchend Schule lebendig erhalten, auch ohne den Kirchendienst zu besorgen; ist er es nicht,o wird sein Doppelamt sehr wenig helfen. Von dem Amte des Küsters ist inrößern Gemeinden meist getrennt das des Organisten und des Cantors; ihre Vereini-gung mit der L,chulstelle ist unbedenklich und meist wünschenswerth; aber erzwungendarfauch sie nicht werden. Vgl. I. B. Meyer, Religionsbekenntnis und Schule,S.S7, 53.
Andere besoldete Nebenämter sind selbst wieder pädagogischer Natur: taubstummend blinde Kinder werden, wo die betreffenden Anstalten nicht zugänglich oder nichtusreichend sind, am besten tüchtigen Lehrern gegen Entschädigung zur Ausbildungiwertraut; an Fortbildungsschulen aller Art bietet sich den Lehrern ein weites Feld zuegensreicher und zugleich einträglicher Wirksamkeit; nicht selten kann eine Lehranstalt einesries nicht die ausreichende Zahl von Lehrern selbständig anstellen; da ist denn daseste Auskunftsmittel, daß sie Lehrer andrer, vollständig ausgestatteter Schulen aus-ülfsweise heranzieht. Ungleich wichtiger ist die Betheiligung der Volksschullehrer aner Erneuerung ihres eigenen Standes, an der Heranbildung künftiger Volks-schullehrer: hierüber enthalten die Art. Jncipienz, Präparanden, Volksschullehrer-'eminar das Erforderliche.
Besoldete Nebenämter bieten dem Lehrer ferner das Gericht und die Gemeinde,«dem sie ihn als Gerichtsschreiber, als Gemeindeschreiber und Rechnungsführer ver-enden. Diese Aemter werden leicht die Regelmäßigkeit in Ausübung des Lehramtesmn, ja den Lehrer seinem Berufe zu entfremden geeignet sein. Es ist deshalb iner Ordnung, daß in mehreren Staaten die Verbindung dieser Aemter verboten oderoch wesentlich erschwert ist.
II. Gewerbe. Daß eine ganze Reihe von Gewerben, namentlich Schankwirth-aft, Halten eines Kramladens, Winkeladvocatur, Musikmachen an öffentlichen Orteni>. dergl. den Lehrern verboten sein muß, versteht sich von selbst. Da ein HandwerkAr dann gewinnreich ist, wenn es in nicht zu geringer Ausdehnung betrieben wird»d wenn der Handwerker denr Publicum in jeden: Augenblick zu Diensten steht undda es zugleich bedenklich ist, wenn der Lehrer von den Eltern seiner Schüler in irgendmer andern Eigenschaft Geld zu fordern hat, so wird es wohl überhaupt dabei bleibenüßen, daß der Lehrer nicht zugleich Handwerker von Profession sein darf; wenn erder z. B. der einzige im Dorf ist, der sich auf das Repariren von Uhren versteht, sond wohl niemand schel dazu sehen, wenn er diese Arbeit für Geld und gute Worteesorgt. — Ein anderes, einträgliches Gewerbe ist die Uebernahme von Agenturen fürersicherungsgesellschaften, wozu sich in kleinen Städten oft gerade Lehrer am besten>gnm werden. Da aber der Lehrer auf diese Weise nicht ganz geringe Summenrmden Geldes in die Hände bekommt: was, wenn sein Einkommen sonst ein kärglichesIt, leicht böse Verwicklungen nach sich ziehen kann; so wird es gut sein, wenn nurMellte oder ganz charakterfeste Männer mit diesen: Gewerbe sich beschäftigen. —n Lnirttemberg wird in neuerer Zeit die Feldmesserei und die Postexpedition häufigcn Lehrern besorgt..