162 Natursinn. Nebenämter und Nebenbeschäftigungen der Lehrer.
man sich, zu früh diagnosticiren und classistciren zu wollen. Der Unterricht sei ans«mehr chronistisch, als systematisch. Man betrachte jede Naturerscheinung zu ihrer Z«,Auch bei dem strengsystcmatischen Unterrichte suche man möglichst oft an das Gelegtliche zu erinnern. „Heute ist Tag- und Nachtgleiche, die Schwalben sind gestern wgekommen," sollte wenigstens in einer Zwischenstunde erwähnt werden; selbst die ftchErwähnung regt zur nähern Beobachtung an. Bei jeder Gelegenheit aber bedenke dirLehrer, daß nur wenige Schüler Forscher oder Künstler werden können, daß aber alle !zu Naturfreunden zu erziehen sind, die im sinnigen Umgänge mit der heimatlicher 'Natur „durch ein freies, frohes Studium" (nach Goethes glücklichem Ansdrucke) HeideFreuden und Bildung für Geist und Herz finden.
Nebenämter und Nebenbeschäftigungen der Lehrer. Es liegt in derNatur der Sache, daß die Lehrer ihre freie Zeit vorzugsweise mit ernster, gemein-nütziger, geistiger Thätigkeit auszufüllcn geneigt sein werden. Tie Fortbildung str' ^ihren Beruf und freie wissenschaftliche Arbeit würden das Nächstliegende sein, wemnicht hinzukäme, daß. die große Mehrzahl der Lehrer nur zu starke Gründe hat, ihre.Mußestunden zu Steigerung ihres Einkommens zu verwerthen. So finden wir dem!von jeher, daß die Lehrer mehr als irgend ein andrer Stand neben ihrem eigentlicher sAmte noch andere Aemter bekleiden oder andern gewinnbringenden Beschäftigung«!!obliegen. Seitdem aber der Staat airgefangen hat, die Schulen seiner gleichmachend«!!Beaufsichtigung zu unterwerfen und die Rechte und Einkünfte der Lehrer wenigstens ^einigermaßen zu sichern rind zu vermehren, hat er auch nicht von der Praxis gelassen,auf den ganzen Menschen Beschlag zu legen, Nebenämter und Nebenbeschäftigung«, ihöchstens zu dulden und sie unter strenge Aufsicht zu nehmen. Wie reich die Neuzeit --an obrigkeitlichen Verordnungen in dieser Beziehung ist, kann bei Kirsch, Deutsches.Volksschulrccht, II, S. 154—186 nachgelesen werden. Alle einzelnen möglichen Fälle,hier aufzuzählen und zu bcurtheilen, würde einen unverhältnismäßigen Raum in A»- rspruch nehmen; wir beschränken uns auf eine systematische Uebersicht.
Mit dem Lehramte können verbunden werden: I. Nebenämter und z>« ,1. Ehrenämter, 2. besoldete Aemter; II. Gewerbe; III. freie Beschäftigungen,!
1. Nebenämter, 1. Ehrenämter, u. in der Kirche: Mitgliedschaft u> j
Kirchcnvorständen, Kirchenräthen u. dgl.; daß es nur erfreulich sein kann, wenn das !Ansehen eines Lehrers in seiner Gemeinde so fest begründet ist, daß er zu solch«, sAemtern gewählt wird, ist unverkennbar. I>. in dem Ganzen des Staats- 'lebens: Wahl zum Landtagsabgeordneten; es wird in jedem einzelnen Falle daernsten Prüfung des Einzelnen überlassen bleiben mäßen, ob ihn die Annahme ei«Wahl näheren Pflichten entzieht oder nicht, ob er als Abgeordneter wirklich mehrnützen kann, als in seinem Beruf, ob er einen ausreichenden Ersatzmann findet odernicht; keinesfalls wird cs gerechtfertigt sein, den Lehrer von dem höchsten staatlich«Ehrcnamte durch die Gesetzgebung auszuschließen. Schwurgerichte: da von Lehre« sunbedingt anzunehmen ist, daß sie den Willen und die Einsicht besitzen, einen gerecht« ,Wahrspruch selbständig zu finden, so ist ihnen dies Ehrenamt auf keine Weise zn er-,schweren; billig aber wird sein, wenn die Lehrer, wie in Württemberg, sich dispcnsiwi!lassen können, o. in der Gemeinde: zu Mitgliedern der Gemeindevertretung,(Gemeinderath, Stadtverordnete) sind meist nur die Lehrer an höheren Schulen wähl-!bar, in die Stadtverwaltung (Stadtrath, Magistrat) oft auch diese nicht; zu umfassendund zeitraubend sind die Geschäfte der Gemeindcvcrtretcr an sich wohl für den Lehm lnicht überall; dagegen fällt die Besorgnis, daß er in einer solchen Stellung persönlich« sVerfeindungen u. dergl. zu sehr ausgesctzt sei, schwer ins Gewicht. i
2. Unter den besoldeten Nebenämtern des Lehrers nimmt durch seim >Bedeutung in Gegenwart und Vergangenheit die erste Stelle ein der Kirchendienstals Küster, Kirchner, Meßner u. dergl. Durch die neueren Untersuchungen über dieGeschichte des deutschen Volksschulwesens ist erwiesen, daß ursprünglich nicht den:Lehrern der Kirchendienst, sondern den Kirchendienern das Lehramt in der Volksschule >übertragen wurde. Hier liegt also jedenfalls ein geschichtlich tief begründetes Verhältnisvor, und schon deshalb muß die Forderung, es gänzlich und plötzlich zu beseitigen, wie sic -von einer Seite her erhoben wird, reiflich erwogen werden. Daß durch die fortdauernde ^Vereinigung des Kirchen- und Schuldienstes dem Lehrer etwas seines Standes unwür-