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2 (1879) Lob - Zuneigung
Entstehung
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Miidchenerziehung.

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Geschlechter an den öffentlichen Thätigkciten zur Regel gemacht werden sollte, bestehtein tiefer sittlicher Unterschied. Jene Fälle sprechen die Wahrheit aus, daß in letzterInstanz alle Geschlechtsbifsercnz durch die allgenrein menschliche Anlage überwundenwerde, aber wo diese Differenz beharrlich und principicll ignorirt würde, da müßtedie Verachtung und Herabwürdigung des Weibes das nothwendigc Resultat einer soabstractcn Lebensansicht sein. Das humane Interesse an dem weiblichen Leben cul-minirt in der Forderung, daß dasselbe in seiner Besonderheit, also in seiner Bestimmungfür das Haus geschützt, aber diese Bestimmung selbst in ihrer unendlichen Bedeutungfür die Entwicklung der Menschheit anerkannt werde. Dieser Forderung scheint zwarzu widersprechen, daß gerade das Christenthum zuerst es war, welches dem weiblichenElemente in der Gemeinde einen Berns durch das Diakonissenamt aufschloß. Ge-stützt auf diese Erscheinungen der ersten Kirche hat man in unfern Tagen vielfach demWeibe eine den kirchlichen Zwecken dienende Thätigkcit für das Allgemeine zu seinembcsondern Lcbensberufe gemacht und die Sache so dargestcllt, als ob die Kranken- undArmenpflege an sich eine weibliche Pflicht sei, der darum durch Frauenvcreine, Jung-frauenvereine, Nähvercine, Erziehungsvcreine re. im allgemeinen, durch Besuche derArmen und Kranken, durch seelsorgerische Gespräche mit ihnen, durch Vorlesen aus derheiligen Schrift (Bibclsrauen in England) re. im besondcrn entsprochen werden müße.Wie viel segensreiches durch solche Bemühungen gewirkt worden ist, bedarf keiner Er-wähnung. Aber es können der Misbrauch und die Unklarheit, die auch auf diesemGebiete sich kundgeben, nicht übersehen werden. Wir haben Frauen gesehen, welchedurch aufopfernde Thätigkeit dieser Art einen gewitzen Ruhm erworben haben, währendsie das eigene Haus voll Kinder hatten, die ihres mütterlichen Beistandes entbehrten.Eine solche Verletzung der nächsten Pflicht muß sittlich als ein viel größerer Schadenerachtet werden, als alles Elend, was dadurch beseitigt wird. Ucberhaupt aber enthältjenes Diakonissenamt der Urkirche nicht nur keinen Widerspruch gegen das Princip derHäuslichkeit des Weibes, sondern gerade die vollste Bestätigung desselben, denndie Pflicht der Diakonissen war eben die, das Haus, wo es fehlte, oder wo es dierechte Energie nicht entfaltete, zu ersetz en. Und ein weiteres wird die weibliche Thätig-keit niemals anstreben dürfen und können. Jedes Berufsgeschäft, welchem ein Frauen-zimmer sich widmet, soll in nächster Beziehung zu dem weiblichen Berufeüberhaupt stehen. Alle Vorbereitung auf solche besondere Berufstätigkeit kanndemgemäß nur darin bestehen, daß das Mädchen irgend eine Seite des allgemeinenweiblichen Berufes zur Virtuosität ausbilde. Solche weiblichen Bcrnfsartcn sind: derBeruf der Erzieherin, Lehrerin, Kinderwärterin, Krankcnwärterin,Hebamme und Haushälterin und alle diese Thätigkeiten können ebenso wohl inPrivathänsern als in öffentlichen Anstalten geübt werden. Es ließe sich die Zahldieser Bcrnfsarten wohl noch vermehren, und namentlich die Lebensstellung der eigent-lichen Gesellschafterin in würdigerer Weise auffassen, als dies größtenthcils ge-schieht. Auch dagegen, daß weibliche Personen als Verkäuferinnen in geschlossenenKaufläden fungiren, läßt sich nichts erhebliches einwenden, aber unsittlich ist die Be-dienung der Gäste in großstädtischen oder feineren Bierlocalen, Konditoreien, Wein-stuben re. durch Mädchen, weil sie hier nur ein Prätext ist, um Gäste anzulocken.Ueber die Befähigung des Weibes zur öffentlichen Lehrtätigkeit urtheilt die Gegenwartim allgemeinen günstiger, als dies früher geschah (s. den Art. Lehrerin). Immerhinbleibt auch die öffentliche Lehrerin ihrem weiblichen Berufe noch treu, denn die Öffent-lichkeit einer Schule besteht nur darin, daß diese aus öffentlichen Mitteln erhalten wird,nicht darin, daß die Thätigkeit der Schule eine öffentliche wäre.

Es wird, nachdem das Princip der weiblichen Erziehung so ausführlich dargestelltworden, nur noch weniger ergänzenden Andeutungen über die praktische Ausfüh-rung der Aufgabe bedürfen. Zunächst drängt sich die Frage auf, wo in der Er-ziehung der Mädchen mit der Berücksichtigung des Gcschlechtscharakters der Anfanggemacht werden solle. Wir pflegen die Altersstufe der Kindheit als eine Zeitder geschlechtlichen Indifferenz zu bezeichnen, und es haben daher viele (z. B. Rousseau)die Ansicht aufgestellt, daß in dieser Zeit (etwa bis zum 7. Jahre) ein Unterschied inder Behandlung der Mädchen nicht eintreten dürfe. Fenelon ist anderer Meinung,denn er fordert die Rücksicht auf die besondern Zwecke der Mädchenerziehnng schon im