Mädcheiiersiclinng.
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Die Fcimilienhaftigkeit alles weiblichen Lebens haben in neuerer Zeit Riehl vom-socialen, Karl von'Raumer (im 3. Bd. 2. Abschnitt seiner Geschickte der Pädagogik)Dom pädagogischen Standpuncte aus kräftig hervorgehoben. Letzterer verfällt zwar inden Jrrthum, den sckulmäßigen und damit den männlichen Unterricht von derMädchenerziehung auszuschließcn; im übrigen aber sind seine Ansichten aller Aufmerk-samkeit wcrth. Er hat Ernst gemacht mit der Forderung, die schon Schleiermacheraufgestellt hat, daß der Unterricht und die Disciplin der Mädchenschule den Charakterder Fcimilienhaftigkeit bewahren mäße, eine Forderung, welche in den meistenMädchenschulen kaum annäherungsweise erfüllt wird. Nun aber gehört Raumer auchzu denen, welche die Wichtigkeit der Gcmüthsbildung und insbesondere der reli-giösen Erziehung für das weibliche Geschlecht betont haben. Die Ansicht, dasWeib mäße zur Frömmigkeit erzogen werden, ist in unseren Tagen so oftwiederholt worden, daß darüber gewißermaßen ein stillschweigendes Uebercinkommen zuherrschen scheint. Indessen liegt die Sacke nicht so einfach, wie sie gewölmlich ge-nommen wird. Denn wenn auf evangelisch-christlichem Standpuncte überhaupt sogeurtheilt werden muß, daß Frömmigkeit der Anfang und das Ziel aller wahren Bil-dung ist, so gehört dies zu den Voraussetzungen, welche sowohl für das eine, wie fürdas andere Geschlecht gelten. Wenn nun gesagt wird, daß die Mädckenbildung vor-zugsweise eine religiöse sein soll, so entsteht die bedenkliche Frage, ob dadurch nichtein Unterschied zwischen den Geschlechtern gesetzt wird, der die Gleichberechtigung beideruufhcbt. Bedarf das Weib der Religion mehr als der Mann, weil ein tieferer Defectin der weiblichen Natur oder eine größere Schwachheit derselben durch die größereIntensität des religiösen Lebens ausgeglichen werden muß, so wird offenbar dem Manneeine höhere sittliche Qualität zugcschricben. Bedarf das Weib aber einer tieferenReligiosität, weil die weibliche Natur ein näheres, unmittelbareres Verhältnis zu Gotthat, so ist die sittliche Qualität des Weibes ohne Zweifel die höhere. Gerade dieseletztere Begründung wird der Forderung, daß die Bildung der Mädchen vorzugsweiseeine religiöse sein soll, z. B. von Carns gegeben (vgl. Psyche S. 258). Dem ent-sprechend werden dann auch oft solche Aussprüche gehört, daß ein Weib ohne Religionein Ungeheuer sei und alle Vorzüge seiner Natur einbüße, daß dagegen an dem irreli-giösen Mann noch immer mancherlei geschätzt werden kann, wie z. B. seine Gesetzlich-keit, Pflichttreue, Qrdnung u. s. w. Aber diese Behauptungen lassen sich bei nähererBetrachtung nicht halten. Der oft bemerkten Empfänglichkeit der Frauen für religiöseEindrücke steht gegenüber dieselbe Empfänglichkeit für Eindrücke anderer Art. Tausendevon Frauen stehen, was ihr religiöses Leben bekifft, auf einem Standpuncte, der anUnsicherheit und Kraftlosigkeit des Glaubens von dem zur Schau getragenen Jndiffe-rentismus der Männer kaum übcrtroffen wird, ohne daß sie sofort zu Ungeheuerngestempelt werden dürften. Wenn denn freilich die Wirksamkeit solcher Frauen dochdes tieferen Segens entbehrt, so muß behauptet werden, daß das Wirken des irreligiösenMannes nicht weniger dieses Segens ermangelt. Es ist eben hier kein Unterschied;in den Beziehungen des Menschen zu Gott sind sie eben allzumal, Männer undWeiber, einander gleich. Nur die Form, in welcher das religiöse Leben dem einenund dem anderen Geschlechte zugänglich ist und innewohnt, kann eine verschiedenesein. Aber gerade durch diese Verschiedenheit wird die Berechtigung der Forderung,daß die Mädchenbildung vorzugsweise eine religiöse sein müße, in gcwißem Sinnebegründet.
Es leuchtet ein, wie sehr der psychologische Charakter der weiblichen Natur mitdem Wesen des häuslichen Lebens übereinstimmt. In beiden ist das Gemüth dasGrundelement des ganzen Lebens. Die Glieder der Familie werden am stärkstenzusammengehaltcn durch das Gefühl und zwar durch das Gemeingcfühl der Zusammen-gehörigkeit; daher steht das häusliche Leben unter dem Gesetze der Liebe. In demöffentlichen Leben dagegen herrscht der Gedanke als Gesetz, als Recht, als äußereQrdnung, und dieser Buchstabe des Gesetzes kann nur dadurch in Uebereinstimmunggesetzt werden mit dem Geiste heiliger Liebe, daß die einzelnen diesen Geist aus demHause in die Oeffentlichkeit mitbringen. Dadurch fällt dem Hause vor allem dieprimitive und continuirliche Anregung des religiösen Lebens zu; denn auch die Ent-wicklung des religiösen Lebens nimmt ihren Ausgang von einer Erregung heiliger