Druckschrift 
1 (1877) A - Liebe
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Gelübde.

Gemeinde.

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das Gelübde, dessen religiöse Bedeutung immer hervorzuheben ist, seinen pädagogischenWerth nicht verleugnen. Der Erzieher kann aber der Ansicht sein, daß er auch zusolchen Dingen, die er nicht durch Zucht erzwingen kann, z. B. des Morgens undAbends zu beten, den Zögling durch Abnahme eines Gelübdes nöthigen und für alleZukunft binden könne. Wo ein solcher Hebel nöthig scheint, da nmg er immerhinangewendet werden; wo aber nicht, da ists besser, man wendet ihn nicht an. Doppeltin Acht nehmen aber muß sich der Erzieher davor, sich etwas geloben zu lassen, wasje nach dem Lebensgange des Zöglings ihm vielleicht nur die Wahl läßt, entwedersein Wort zu brechen oder sich unter der Fessel desselben unglücklich zu fühlen.

Wofern aber ein Kind selber im stillen sich etwas gelobt, so wird der Erzieherdarin wohl in den meisten Fällen ein erfreuliches Zeichen sittlichen Ernstes und sitt-licher Kräftigkeit erkennen dürfen. Wäre aber etwas krankhaftes, überspanntesdarin, dann ist es besser, ihm gleich von vorn das Thörichte und Unausführbareseines Vorhabens darzuthun; ja nach 4 Mos. 30, 49 hat der Erzieher auch dasRecht, jedes thörichte Gelübde seines Zöglings zu annulliren.

Gemeinde. Das Verhältnis zwischen Schule und Gemeinde faßt sich in zweiSätze. Einerseits steht die Einzelgemeinde zu ihren Schulen in einem Pflicht- undRechtsverhältnis und hat ihr Interesse an der Unterweisung der ihr zugehörigenJugend zu bethätigen. Andrerseits besteht zwischen dem Ortsgenius einer Gemeindeund ihren Schulen ein wechselseitiges Verhältnis des Gebens und Empfangens, undhier ist dasselbe, namentlich in kleineren Gemeinden, ein sehr nahes und bemerkbares.

Alle vorherrschenden Eigenschaften der Gesammtheit drücken sich in den Schul-kindern schon unbewußt ab und ans, während andrerseits der Schulgeist, wie er vontreuen Männern gepflegt, von Miethlingen verwahrlost wird, nach und nach Gene-rationen von dumpfen Leuten hintcrlaßt, oder aber von wohlgearteten und gewecktenMenschen, die denalten Schulmeister" noch im Grabe segnen. Es ist namentlichder Charakter des Lehrers, zumal in kleineren und von der Welt mehr abseits lie-genden Gemeinden, der von lange nachwirkendem Einfluß zu sein pflegt, während da,wo die Kinder mehrere «schulelassen durchlaufen, die Schule mehr nur als Untcrrichts-anstalt für die Gemeinde wirksam wird.

Wer von auswärts in eine Schule als Lehrer gestellt wird, dem muß es ange-legen sein, den Gemeindegcist voraus wenigstens so weit kennen zu lernen, daß ernicht von Anfang an durch Verstöße gegen das Herkommen seiner Wirksamkeit inden Weg tritt. Wer den Beruf hat, auf ein größeres Menschcnganzes zu wirken,hat dabei ebenso zu verfahren, wie wer auf den Einzelnen wohlthätig wirken will,nämlich mit dem Guten, das an demselben ist, und mit dessen starker Seite sich ver-binden und daran eine Bundesgcnossenschaft wider seine Schwächen und das Böse anihm gewinnen. Wer aber, etwa dem ersten äußern Eindruck oder üblen Nachredenfolgsam, in einer Gemeinde nur eine verdorbene oder unwissende, abergläubische rc.sieht, und alsbald wie ein Reformator auftretcn zu müßen glaubt, der ruft allesSchlimme in ihr wider sich in den Kampf, ohne daß er das Gute an ihr zumBundesgenossen erhält. Dem Lehrer der Kinder gilt und hilft ganz besonders auchin der Gemeinde daswerdet wie die Kinder!" und geräth einem solchen manches,,das demjenigen mislingt, der sich als den expressen Bildungsobermeister in einemOrte einführt. Andrerseits aber soll man sich hüten, nicht Gunst zu suchen durchAnschmiegen an die schlimmen Seiten des Ortsgenius, als womit mans freilich beiden Leuten oberflächlich schnell gewinnt, aber als Diener fremder Sünde sein Amtschändet und seine Person doch bald um die Achtung bringt. Das Vertrauen und dieAchtung, welche ein Lehrer in der Gemeinde genießt, die gehören auch zu den ge-wichtigen Imponderabilien des Schul- und Gemeindelebens, und er hat es beimUnterrichten zu genießen, wenn in den Häusern beim Essen wohlwollend und ehrendvon ihm gesprochen wird, gleichwie den Eltern und der Gemeinde zu gut kommt,ihnen die Haus- und Straßenpolizei erleichtert, was er miterziehend an seinem Theilzur Beförderung guter Zucht und Sitte beiträgt.

Die natürlichen Interessen der Gemeinde an der Schule finden ihren formellenAusdruck und ein berechtigtes Organ in den Ortsschulbehörden, deren Aufgabe sowohl

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