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Gemeinde.
Gemeinsinn.
in der ökonomischen Fürsorge als in der Beaufsichtigung besteht. Hierüber s. m. d. Art.Schulregiment, Schulprüfungen, Anstellung.
Gemeindeschulen, s. Confessions- und Communalschulen.
Gemeinsinn. (Schleiermacher, Erstehungslehre, S. 40 ff. S. 590 ff.Palmer, Evangelische Pädagogik, II, 125 ff. 312.) Ohne allen Trieb zurGemeinschaft, ohne allen Gemeinsinn ist der Mensch niemals und nirgends;der Gemeinsinn ist seiner Natur eingeboren, indem er ohne die Gemeinschaftweder zu einem menschlichen Bewußtsein erwachen, noch ein menschliches Lebenleben kann. Das Christenthum erkennt als das höchste Ziel, welches allemGemeinsinn vorgesteckt ist, die unsichtbare Gemeinschaft des Reiches Gottes.Ihr zu dienen, sind alle sichtbaren Gemeinschaften berufen, unmittelbar die kirch-liche Gemeinschaft, mittelbar die häusliche und die bürgerliche. Es ge-hört zu dem werthvollsten Gewinn der neueren Pädagogik, daß sie die Bedeutungdes realen Zusammenhangs des Individuums mit der häuslichen, der bürgerlichenund der kirchlichen Gemeinschaft erkennen und den Segen würdigen gelernt hat, wel-cher dem Zögling vor und neben jeder absichtlichen pädagogischen Einwirkung ausdiesen Gemeinschaften zufließt. Es ist die Aufgabe der Erziehung, den Sinn fürjene Gemeinschaften, den Gemeinsinn, wach zu erhalten und zwar so, daß er in demBewußtsein der Bestimmung für die Gemeinschaft des Reiches Gottes seine eigent-liche Grundlage findet, aber in und an den irdischen Gemeinschaften sich bewährt, inwelche uns Gott gestellt hat. Denn wer die Gemeinschaften nicht liebt, die er sieht,dessen Liebe zu derjenigen, die er nicht sieht, ist entweder unwahr oder schwach oderkrankhaft.
Wir verstehen unter Geni einsinn oder Gemeingcist die bewußte und leben-dige Bezogenheit des Individuums auf die Gemeinschaft oder auf die Gemeinschaften,deren Glied es bildet, so daß es jede Förderung der Gemeinschaft angenehm, jedeStörung der Gemeinschaft unangenehm empfindet. Gemeinsinn drückt jene Be-ziehung mehr nach der Seite der Empfänglichkeit aus; Gemeingeist hebt mehr dieSelbstthätigkeit hervor.
Insofern es sich nun um den Gemeinsinn handelt, der sich innerhalb der Familiebethätigen soll, ist alles wesentliche schon in dem Art. Familie, Familiengeist,Familiensinn enthalten. Hier ist nur das Eine zu bemerken, daß der Gemeinsinnebenso gewiß aus dem Familiensinn herauswachsen muß, als die Familie Grundlagewie Vorbild der übrigen Gemeinschaften ist.
Aus dem elterlichen Hause tritt das Kind in die Schule, welche als freie sitt-liche Gemeinschaft geeignet ist, in anderer Weise, als die Familie, auf die staatlicheund die kirchliche Gemeinschaft vorzubereitcn, die gleichfalls nicht auf einer natürlichen,sondern auf sittlicher Nothwendigkeit beruhen. Gerade von dieser Seite leuchtet rechtdeutlich ein, wie die Schule nicht etwa nur ein nothwendiges Uebel, sondern daß siedurch die Natur der Sache gefordert ist, zumal für Knaben. Indem der Schüler indie Gemeinschaft mit solchen eintritt, welche ihm äußerlich und innerlich ferner stehen,ergeht in erweitertem und verstärktem Maße an seinen Gemeinstnn die Aufgabe, sichmit ihnen zu vertragen und zu gemeinsamer Thätigkeit zu verbinden; zugleich tritt,jemehr die einzelne Individualität in der größeren Zahl zurücktritt, um so mehr dieBeziehung auf den allgemeinen Zweck der Gemeinschaft in das Bewußtsein. DerZögling muß zu dem Bewußtsein gelangen, daß sein pflichtmäßiges Verhalten auch demGanzen zu gute kommt, während dieses umgekehrt mit leidet, sobald er selbst hinterseiner Aufgabe zurückbleibt. Was irgend das Gedeihen der Gemeinschaft hemmt, mußauch ihn unangenehm berühren, so wie er sich andererseits mit gehoben fühlt von demGedeihen des Ganzen und von dem guten Geist, der in der Gemeinschaft waltet. Wieviel der Lehrer für die Hebung jedes einzelnen gewonnen hat, wenn es ihm gelungenist, in der Schule einen solchen wahren Gemeinschaftsgeist (ssxrit äs oorps) zu, schaffen, bedarf keiner Ausführung. Als treffliche Mittel, das Bewußtsein der Ge-meinschaft zu beleben, nennen wir das gemeinschaftliche Singen und gemeinschaftlicheSpaziergänge (vgl. „Schulleben"). Mit der Konfirmation tritt der Zögling ausder Schule in den weiteren Kreis der kirchlichen Gemeinschaft ein. Für den Zöglingder Volksschule hat die Schulzeit damit in der Regel überhaupt ihr Ende erreickt.