Druckschrift 
1 (1877) A - Liebe
Entstehung
Seite
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Calvin.

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b.

Calvin's Einfluß auf die Pädagogik ist weder so direct noch so tiefgreifendgewesen als der der deutschen Reformatoren Luther und Melanchthon; an persönlichemInteresse für Erziehung und Jngendbildung steht auch Zwingli entschieden höher.Allein von den Unmündigen kein Aufhebens zu machen ist auch ein päda-gogisches Princip. Dies Princip schließt sich am conscguentesten an die Glaubens-richtung der streng rcformirten Confesston an. Das Schweigen ist hier bedeutungsvollund Calvin's persönlicher Charakter ist auf diesem wie auf andern Puncten zurLeitung und Ausprägung einer bestimmten allgemeineren Richtung geschaffen.

Calvin, französ. Lliüuvin, wurde geboren zu Noyon in der Picardie den 10. Juli1509. Wie es kam, daß er eine sorgfältigere Erziehung erhielt, wie er in Parisverschiedene Schulen besuchte, in Orleans die juristische Doctorwürde erwarb, durchseinen Verwandten Robert Olivetan vom Katholicismus zum Evangelium geführt wurde,wegen seines Eifers für die Reformation wiederholt fliehen und 1531 Frankreichverlassen mußte, wie er in Basel Hebräisch studirte und sein Hauptwerk, die iustitutic»clirist. rslissionis herausgab, dann aber nach Italien reiste, um die dem Evangeliumgeneigte Herzogin von Ferrara im Glauben zu stärken, dieses und Aehnliches ausführ-licher zu besprechen, überlassen wir theologischen Blättern. An diesem Orte ist haupt-sächlich C.'s Auftreten in Genf für uns von Interesse, wo er, von Farcl darumbeschworen, die Reformation ins Leben zu führen unternahm. Er wurde zwar schon1538 nebst Farel aus Genf vertrieben, aber als er 1511 zurückberufen wurde, hatteer in der Zwischenzeit in Straßburg als Prediger an der französ. Gemeinde seineAnsichten von der Kirchenzucht dermaßen ausgebildet und bereits im kleinenerprobt, daß seine Zurückberufung der Ergebung in die Disciplin und dem Geständ-nisse, daß die von Parteien zerrissene Stadt ohne ihn nicht fertig werden könne,gleichkam. Das Werk, welches er nun nach festem Plane durchzuführen begann,bestand in nichts geringerem als in einer Unterwerfung der gesummten Einwohner-schaft unter eine theokratische Pädagogik. Um so staunenswerther ist die Durchführungdieses Unternehmens, da seine Operationen zwar im Namen des göttlichen WillensFeuer und Schwert nicht sparten, seine directen Hebel aber nur moralischer Artwaren. Dem bürgerlichen Rath, in dem alle Macht concentrirt wurde, war Calvinwie alle andern Prediger untergeordnet, und formell war jener weit entfernt, sich inseiner Stellung je etwas zu vergeben. Das Hauptmittel bestand daher in der Ein-gabe von Gutachten und Lcgislaturvorschlägen, bei denen Calvin seine trefflichenjuristischen Kenntnisse zu benutzen verstand. Auf diesem Wege griff er mit durchauspraktischem Sinn in die kleinsten Einzelnheitcn der Verwaltung ein, ohne je seinengroßen Zweck aus dem Auge zu lassen, und eine Hauptstütze seiner Macht bestanddarin, daß das Volk die Uebcrzeugung gewann, daß vornehme Straflosigkeit mitCalvin's Einfluß unvereinbar sei.

Der Reformator begann seine neue Wirksamkeit mit der Anordnung eines allge-meinen Bußtages und schritt sofort zur Einsetzung des Sittengerichtes, an die sicheine vollständige Umarbeitung der politischen Gesetzgebung anknüpfte. Je mehr C.'sEinfluß zunahm, desto mehr schärfte er seine Sittengesetze, und so sehr schlug dieseTendenz Wurzel, daß sie noch nach seinem Tode fortschritt. Der mosaische Charakterdieser Gesetze zeigt sich namentlich auch an den Bestrafungen der Verletzung elterlicherAuctorität. Henry (II, S. 72 n. f.) führt folgende Beispiele an:Im I. 1563wurde ein Mädchen, welches seine Mutter geschimpft hatte, auf drei Tage bei Wasserund Brot eingespcrrt, und mußte öffentlich nach der Predigt seine Reue ausdrücken.Ein anderes Kind wurde im I. 1568 (also 4 Jahre nach Calvin's Tode) geköpft,weil es Vater und Mutter geschlagen, u. dgl. Der ernste Gesetzgeber, fährt Henryfort,wollte, daß die Kinder mit äußerster Strenge erzogen würden, doch wurde denLehrern auch das zu arge Wüthen untersagt, und einer von ihnen 1563, zu LebzeitenCalvin's, kassirt und verurtheilt, öffentlich Reue zu zeigen, weil er einst einem seinerSchüler einen Zahn ausgebrochen hatte."

Die Censur über die Sitten hatte das Consistorinm, welches aus den Aeltesten