512 Geistliche als Seelsorger in Bezug auf die Erziehung. Gelübde.
zurufen: Lind ihrer nicht zehn rein geworden, wo sind aber die neune? Was nunzunächst diejenige» betrifft, die nach der Confirmation zu Lehre und Dienst den Heimat-ort verlassen, so wird es die Aufgabe des L-eelsorgerS sein, sie vor dem Eintritt inschlechte Hausstände zu behüten, jedenfalls auch ans der Ferne über den Kirchenbesuchund die Thcilnahmc an der KatechismuSlchre zu wachen, amtliche und freundschaft-liche Verbindungen zu benutzen, damit am neuen Wohnort selbst ein liebendes Augesie auf ihren Wegen begleitet, und so oft sie in die heimatliche Gemeinde zurückkehreu,ibnen den geistliche» Puls zu fühlen. Den Daheimbleibenden muß allezeit dasPfarrhaus offen stehen, wenn sie kommen wollen, um sich einen Rath oder ein Buchzu holen oder auch nur, um sich wieder einmal zu zeigen. Dann aber mögen regel-mäßige Versammlungen, thcils erbaulicher, thcils belehrender Natur, veranstaltet undbeide durch Gesang belebt werden. Die Ermahnung unter vier Augen, so oft esheilsam erscheint, sowie das beständige Wachen und Beten wird ein treuer Hirtenicht versäumen. Alle diese Bemühungen müßen durch die Vorbildlichkeit des Pfarr-hauses ihren Nachdruck erhalten. ES muß die Kindcrzucht im Pfarrhause der ganzenGemeinde predigen, damit nicht die Predigt von der Kanzel ihre Kraft verliere. Esist zwar ein Geheimnis, über das man oft genug staunt, daß auch Kinder derfrömmsten Eltern misratheu; aber dies ist eine Aufforderung mehr, dem Pfarrhausund der Kinderzucht in demselben den Charakter biblischen Ernstes aufzudrücken.Gerathcn dann die Kinder, so leuchtet das Vorbild hell in die Gemeinde, scheintdie Erziehung fehlzuschlagen, so wird doch das Zeugnis nicht versagt, daß der Pfarrerdas Seinige redlich gcthan habe.
Geiz, s. Sparsamkeit.
Gelübde ist ein Versprechen, entweder Gott unmittelbar oder doch vor Gott(mit ausgesprochener oder stillschweigender Beziehung auf Gott) gegeben und so miteinem höher» Charakter unantastbarer Heiligkeit bekleidet.
Aus der Ethik haben wir über das Gelübde zwei Lehnsätze vorauznschickeu:1. Ein Gelübde ist schlechthin verwerflich, wenn es in dem Sinne gcthan wird, alsdürfe Gott etwas versprochen werden, um ihn hiedurch zu einer Vergünstigung zupcrsuadireu. Wir können Gott überhaupt nichts versprechen, das wir ihm nichtbereits schuldig wären. Der Christ hat nur Ein Gelübde: sein ganzes Leben durchausdem Willen Gottes zu heiligen, damit ist jedes einzelne Gelübde zernichtet. Es kannalso 2. das Gelübde nur als pädagogische Maßregel zuläßig sein, die jemand gegensich selbst anwendet, um dadurch zu etwas, was er ohnehin als seine Pflicht anerkennt,sich selber zu nöthigen. Aber, wie alle ascetischen Mittel, so hat auch das Gelübdenur Werth, wenn es der Einzelne kraft christlicher Freiheit sich selbst anferlegt; esfragt sich also, ob auch die Pädagogik einen Ort für dasselbe hat, d. h. ob der Er-zieher von dem Zögling ein Gelübde zu fordern berechtigt ist? Oder ob gar derErzieher ein Gelübde ablegen darf, das der Zögling zu erfüllen verpflichtet ist?
Letzteres — um mit dem Aeußersten anzufangen — liegt in der alttestament-lichen Geschichte vor (z. B. 1 Sam. 1, 11). Allein wenn bei einer Israelitin und imZusammenhänge mit der providentiellen Führung wie mit den Institutionen des VolksIsrael solch ein Gelöbnis als etwas berechtigtes, ja löbliches und schönes erscheint,so ist dagegen auf christlichem, speciell auf evangelischem Boden zu sagen: ein elter-liches Gelübde, cs mag aus noch so brünstiger Frömmigkeit und Dankbarkeit ent-springen, darf dennoch nie weiter gehen, als daß gelobt wird, das Kind christlich zuerziehen: im übrigen haben Eltern erst zu erwarten, auf welchen äußern Beruf dieinnere Constitution jedes Kindes hinweist; daß man in jedem Beruf ein DienerGottes sein kann, ist einem Protestanten ohnehin klar.
Was aber die Gelübde betrifft, die von Kindern selbst abgelegt oder gefordertwerden, so ist die nächste und erste Form derselben diejenige, welche sicki an die Ab-bitte (s. d. Art.) anschließt; wenn das Kind dem Erzieher sagt: „ich wills nicht mehrthnu," so ist das ein Gelübde, das dem innern Vorsatz eine weitere Kräftigung ver-leihen soll, sofern die ausgesprochene Zusage bei wiederkehrender Versuchung zuver-läßiger in Erinnerung kommt, alsdann auch energischer wirkt, als der bloße Vorsatz.In dieser Art behandelt, also namentlich an verkommende Vergehen angcknüpft, wird