Lectionsplan.
Lchrcursc.
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Schluß der Stunde abruft, ihm und den Schülern viel zu früh ertönt. — Für die mehrAnstrengung oder, wie die Religionslehre, mehr Sammlung des Gemürhs forderndenLectionen sind die ersten Tagesstunden am meisten geeignet. Es ist auch gut, solcheLectionen mit leichteren wechseln zu lassen, damit die geforderte Spannung abwechselndsteigen und fallen könne. Zwischen lehrhafte Lectionen Unterricht in technischen Fcrtig-keücn, im Schreiben, Zeichnen, Singen, auch wenn möglich im Turnen einzufügen, istzweckmäßig, sobald bei diesem Unterricht die Disciplin gut gehaudhabt wird. Andern-falls wirkt die dort herrschende Unordnung nachtheilig auf die Haltung der Elaste inder folgenden Stunde.
Die Wahl der Tageszeit muß mit Rücksicht auf die Lebcusgcwohnhciteu desPublicums geschehen. Die Lehrstunden der lateinischen Schulen Württembergs be-gannen nach der Schulordnung von 1559 Sommer und Winter des Morgens um 6und, weil man damals um 11 Uhr zu Mittag aß, des Nachmittags um 12. Jetztbeginnt der Unterricht wohl an den meisten deutschen Schulen, höheren wie niederen,des Morgens im Sommer um 7, in: Winter um 8 (an nicht wenigen immer um 8),des Nachmittags bei 6 Tagesstunden um 2, bei 5 um 1 Uhr, auch wohl auf demLande bei parccllirten Verhältnissen um 12 Uhr.
Hinsichtlich der Vertheilung der Lectionen auf die Woche ist die Einrichtung zuerwähnen, nach welcher der Mittwoch und Sonnabend (oder auch der Dienstag undDonnerstag) am Nachmittag von ordentlichen Unterrichtsstunden frei bleiben. — Sonstherrschte die Sitte, im Lectionsplan die Schulwoche in zwei einander entsprechendeHälften zu thcilen und jeden Lchrgegenstand in den beiden Hälften der Woche gleich-mäßig wiedcrkehrcn zu lassen, so daß der Montag dieselben Lectionen hatte wie derDonnerstag, der Dienstag wie der Freitag, der Mittwoch wie der Sonnabend. DieseOrdnung besteht noch an vielen Orten. Man legt namentlich die wöchentlich zwei-stündigen Lectionen auf Montag und Donnerstag u. s. w. Fraglich ist es, ob es vonVortheil wäre, solche Lectionen wenigstens in den oberen Elasten zwei auf einanderfolgenden Tagen zuzuweisen; immerhin könnte dadurch die Continuität und damit dieGründlichkeit des Arbeitens gefördert und, da doch dann zwei Stunden nahe zusammenliegen, die Wirkung der zweiten erleichtert und gestärkt werden. Aber von der zweitendieser Lectionen bis zur ersten der nächsten Woche verfließt dann doch wieder ein garzu langer, das Vergessen begünstigender Zeitraum.
Nicht unwichtig ist endlich die Form, in welcher der Lectionsplan ausgeschriebenwird. Er muß den Lehrern, die ja täglich dafür zu sorgen haben, daß er der Auf-stellung gemäß ausgcführt werde, der Aufsichtsbehörde und zu einem Theil auch denSchülern eine bequeme Uebcrsicht gewähren. Zu diesem Behuf, wird er am besten indrei Tabellen aufgestellt. Die Form der auch den Schülern mitzutheilcudcn Zeittabelleoder des Stundenplans ist allgemein bekannt. Für die Lchrertabelle ist dasSchema vorzugsweise zu empfehlen, nach welchem jetzt alle preußischen Gymnasial- undRealschul-Programme die geschehene Verwendung der Lehrkräfte Nachweisen. In derLections- oder Pensentabelle ist es rathsam, die Lchrgegenstände nach einanderfolgen zu lasten und für jeden folgende Rubriken neben einander zu stellen: 1) Elastenund Lehrer, 2) Zahl der wöchentlichen Lehrstunden, 3) Lehrbücher, 4) Pensa, 5) obund wie oft häusliche Arbeiten und sonstige Corrccturen.
Lehramtsprüfung, s. Prüfung.
Lchrcursc für Äolksschnllehrer. Zu denjenigen Mitteln der Fortbildung desLehrers, für welche amtlich zu sorgen den Schulbehörden obliegt, gehört auch die An-ordnung von Lehrcursen, welche in manchen deutschen Ländern, obwohl in mannig-facher Gestalt, bestehen. Das württcmbergische Volksschulgesetz vom 29. Sept. 1836führt unter denselben in erster Linie an die Anordnung von außerordentlichen Lehr-cursen oder eines vollständigen Unterrichts über allgemeine Erziehungs- und Unter-richtslchre für Schullehrer, nach dem Bedürfnis einzelner Schulaufsichtsbezirke. DerAufwand für solche Curse (d. h. die Belohnung der mit deren Haltung beauftragtenGeistlichen oder Lehrer) wird aus der Staatskasse bezahlt, wogegen die Reisckostcn-entschädigrmg von jeder Gemeinde für ihre betreffenden Schullehrer zu bestreiten ist.
Von den Schullehrer-Co ns er enzen unterscheiden sich die Lehrcurse zunächst ein-mal dadurch, daß sie keine ständige und allgemeine Einrichtung sind, sondern nur zu